Niessbrauch und Renovierungskosten? Kosten steuerlich absetzbar?

2 Antworten

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Das siehst du goldrichtig.

allesOeko 
Fragesteller
 22.10.2011, 18:17

... und das ist schlecht ...

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Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass eine hypothekarische Beleihung des Grundstücks, z. B. zur Finanzierung der Kosten für anstehende Renovierungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten - i.d.R. nur dann erfolgen kann, wenn die Berechtigten mit ihrem Wohnrecht im Range hinter neueinzutragende Grundschulden oder Hypotheken treten. Vielleicht lassen die Eltern über einen sogenannten "Rangvorbehalt" mit sich reden. Der Notar erläutert die Vor-und Nachteile.

allesOeko 
Fragesteller
 29.10.2011, 01:08

klingt kompliziert - aber nach ner Variante. Ich frage mal den Notar meines Vertrauens :)

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