neues FA erkennt Abschreibung im 2. AfA-Jahr nicht an

1 Antwort

Müsste das neue FA - weil ja vorher schon vom alten FA anerkannt - nicht die Absetzung anerkennen?

Das Finanzamt muss die Abschreibung anerkennen, wenn sie nach geltendem Recht anzuerkennen ist. Was das frühere Finanzamt oder gar dasselbe Finanzamt in früheren Jahren gemacht hat, spielt keine Rolle. Nicht mal, wenn es derselbe Sachbearbeiter ist.

Die Einkommensteuer ist eine kalenderjahrbezogene Steuer. Ihre Bemessungsgrundlage wirde in jedem Jahr aufs Neue ermittelt.