Nebenberufliche Gewerbetätigkeit - Handy-Flatrate absetzbar?

1 Antwort

Der einfachste Weg wäre die Trennung der Verträge, was sich bei einer Nebentätigkeit jedoch ggf. nicht lohnt. Also wirst Du das Handy mit einer Flatrate als Privatvertrag abschließen und anteilig die nebenberufliche Nutzung bestimmen.

Das kann anhand von Anruflisten erfolgen (die jedoch bei Flatrates als Einzelnachweis oft vom Provider nicht geliefert werden) oder aber durch plausible Schätzung. In die Schätzung eingehen sollte auch die Frage, ob das Handy für Deinen Hauptberuf genutzt wird. Ich vermute mal, daß ein Wert zwischen 30% und 50% herauskommen wird. Wie viel sinnvoll ist, kommt natürlich auch auf die Natur der Nebentätigkeit an.

Bist Du Hobbybriefträger, kann man nicht davon ausgehen, daß viel zu telefonieren ist. Bist Du Hobbyclown auf Kindergeburtstagen, gibt es schon mehr Abstimmungen. Bist Du PC-Notdienst, ist sicher der mobile Telefonkontakt essentiell.