Muss mein Freund seiner Mutter mit 17 miete zahlen um bei ihr zu wohnen?
Hallo :) ich hätte da eine frage an Leute die sich vielleicht mehr damit auskennen:
Mein Freund (17) hat seine Berufsschule abgebrochen und seine Mutter (nicht leibliche, sie hat ihn auch nicht adoptiert, ist also nicht sein Erziehungsberechtigter) verlangt seit März etwa 250€ Miete von ihm. Er ist gerade immer noch auf der Suche nach einer Lehrstelle und würde ihr auch sicher etwas Geld dafür bezahlen noch weiterhin in ihrer Wohnung zu leben aber ich glaube nicht das sie die Miete von ihm jetzt gerade verlangen kann weil er ja kein Geld hat und somit schon etwa 1000€ Schulden bei ihr hätte. Muss er ihr diese 1000€ bezahlen? sind 250€ für weiterhin bei ihr zu wohnen angemessen sobald er eine Lehre hätte? Hat er nicht Anrecht auf Unterhalt von seinem leiblichen Vater der auch mit ihm in dieser Wohnung lebt wenn er ausziehen würde? und können seine Eltern ihn wirklich dazu zwingen das er ihnen miete zahlt um bei ihnen zu wohnen obwohl er schon gerne ausziehen würde ?
vielen dank im voraus ;)
Nein er bekommt für ihn keines weil er gerade keine Schule oder Lehre macht aber er müsst ihm halt Unterhalt zahlen wenn er auszieht aber da er noch 17 ist erlaubt ihm sein Vater das nicht und spart sich Geld
4 Antworten
Unterliegt er denn in Eurem Bundesland nicht mehr der Schulpflicht? In den meisten BL wäre das nämlich der Fall.
Ich fragte allerdings nach SCHULpflicht. In vielen Bundesländern müssen Jugendliche ohne Ausbildungsplatz eine spezielle Berufsschulklasse besuchen, die kann man legal nicht einfach abbrechen ohne gegen die Schulpflicht zu verstoßen. Wenn er das trotzdem getan hat und jetzt nix macht, kann ich die Mutter verstehen - das würde ich auch nicht unterstützen und schon far nicht finanzieren, dann muss er halt jobben gehen.
Wie kann es denn sein, dass er keinen Ausbildungsplatz findet, wo doch Tausende unbesetzt geblieben sind?
Ja das hatte er schon versucht aber die haben ihn nicht ernst genommen weil es ihm ja sozusagen gut geht im Gegensatz zu anderen Fällen mit körperlicher Gewalt usw…
Der Vater ist unterhaltspflichtig, muss aber nicht rumhängen finanzieren , also Bewerbungen bitte nachweisen .
Die Chancen stehen mit abgebrochenen Berufskolleg nicht gut
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Weiteres siehe @classica.
"Nix gemacht" gibt es nicht.
Eine Information oder Erklärung, wie man weiter vorgeht, werden sie euch dort schon gegeben haben. Wortlos rausgeschmissen wird dort niemand.
Ja der Ausbildungspflicht aber er findet halt keine Lehre