Muss künstlerischer Minijob mit in Arbeitseinkommen der KSK einberechnet werden?
Hallo, ich bin in der Künstlersozialkasse und möchte für die Kirche einen Minijob als Chorleiterin annehmen. Muss ich dieses Einkommen der KSK mitteilen (beim Jahreseinkommen) oder zählt das extra? Auf der KSK-internetseite habe ich nur Infos gefunden zu nichtkünstlerischen Minijobs, aber dies wäre ja ein künstlerischer Minijob.
Danke schon im Voraus Sophie
2 Antworten
Um die Schlagkraft zu trainieren, machst du nach richtiger Aufwärmung Liegestütz auf den Fäusten, beim hochdrücken flott. Wenn deine Arme brennen, machst du noch 3. Dann noch 2, dann 1. Hast du mitgezählt ok. Mach ein Tag Pause und dann wieder.
Ja, dieser Job wird als Minijob bezahlt und angemeldet, also unter 400 Euro und deswegen auch für mich sozialversicherungsfrei