Muss ich mir als Mieter in einem maroden, stark baufälligen Kellergeschoss (ohne Licht und mit baufälliger poröser Treppe) selber eine Kellerbox bauen?
Ich bekam ein Schreiben vom Vermieter das bis zum 1.9. die Garage/Schuppen räumen soll. Dieser soll "bearbeitet" werden. Was längere Zeit in Anspruch nimmt. Der Keller wäre beräumt (da war bis vor kurzem noch der Schlamm und Dreck vom letzten Hochwasser (vor 10 Jahren) drin...)
"Bei bedarf kann sich gern selbständig eine Kellerbox erschaffen werden. Die vorhandenen (maroden) Sälen können zum befestigen von Gittern oder Holz genutzt werden."
Das ist doch nicht rechtens???
Muss mir nicht vom Vermieter ein abschließbarer Ersatz für die Gegenstände in der Garage/Schuppen z.B. Fahrräder usw. gestellt werden? Zumal es mein einziger Abstellraum ist.
Der Schuppen/Garage ist Bestandteil des Mietvertrages.
2 Antworten
1. Von müssen schreibt der Vermieter nichts!
"Bei bedarf kann sich gern selbständig eine Kellerbox erschaffen werden."
2. Du schreibst nichts davon, ob die Garage/der Schuppen Bestandteil des Wohnraummietvertrages ist!?!?
3. "Muss mir nicht vom Vermieter ein abschließbarer Ersatz für die Gegenstände in der Garage/Schuppen z.B. Fahrräder usw. gestellt werden?"
Nur wenn die Garage/der Schupen Bestandteil des Mietvertrages ist!
Ansonsten NEIN!
Es sei denn, es handeld sich um einen gewerblichen Mietvertrag. Bedauerlicherweise kennen die Mieter diesen feinen, aber kleinen Unterschied oft nicht.
Da würde ich mich gleich mal an den örtlichen Mieterverein wenden!
Danke.
Ja, ist Bestandteil des Mietvertrages