Muss ich das BAföG komplett zurückzahlen, wenn ich keine Prüfung im zweiten Semester abgelegt habe?
Hallo,
ich befinde mich derzeit im zweiten Semester und erhalte BAföG in voller Höhe. Die Hälfte davon ist ein Kredit und die andere Hälfte ist ein Zuschuss. Ich gehe davon aus, dass ich in diesem Semester keine Klausur schreiben werde. Muss ich in diesem Fall das BAföG komplett zurückzahlen oder nur die Hälfte, wie es normalerweise der Fall ist?
1 Antwort
Meines Wissens läuft das ganz normal. 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit wird der Darlehensanteil zurückgefordert. Leistungen werden nur nach dem 4. Semester geprüft, sonst wird nicht weiterbewilligt.