Müssen wir beim Auszug aus der Wohnung neue Tapeten anbringen, wenn der Vermieter das verlangt?
Hallo und zwar haben wir folgendes Problem. Der vermietet möchte von uns das wie die kompletten Tapeten abmachen und neue dran machen. Wir hatten vor die Wände weiß zu streichen was ihm aber nicht reicht. Er möchte halt komplett einmal alles runter haben und neue drauf. Er würde die Tapete zwar kaufen aber wir sollen die Arbeit machen und wir sind keine Profis. Sonst müsse er eben die Kaution zum renovieren benutze . Und das obwohl wir in die Wohnung eingezogen sind und die Küche rot War und andere Wände ebenfalls. Kann und Jemand sagen ob das rechtens ist und was wir ggf machen können.
6 Antworten
Deine Frage ist nicht mit einem einfachen JA oder NEIN zu beantworten.
- Wie habt ihr die Wohnung bei Einzug übernommen ?
- Was steht über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ? (Wortlaut ! )
informiere dich hier schon einmal und falls noch Fragen sind, dann bitte !
Also - neu ist, dass der BGH die Verfahrensweise betr. Schönheitsreparaturen insofern geändert hat. Der Mieter soll nun die Wohnung nicht mehr renovieren müssen, wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert war, wie es hier bei dir der Fall zu sein scheint.
Die Beweislast für den Zustand bei Einzug soll dabei grundsätzlich der Mieter tragen. Wenn aber gar nicht konkret abgegrenzt werden kann, ob und in welchem Umfang die Wohnung bei Übergabe renoviert war. ( z.B. gibt es über den Zustand der Wohnung bei Einzug nichts konkret Schriftliches ) dann würde selbst eine Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam.
D.h. der Vermieter kann bei Auszug nur noch dann eine Renovierung verlangen, wenn die Wohnung bei Einzug des Mieters nachweislich vollständig renoviert war.
Für dich ist diese neue Rechtsprechung positiv zu werten.
Sonst müsse er eben die Kaution zum renovieren benutze .
das darf der Vermieter nicht ! Ihr könnt es darauf ankommen lassen. Bei einer evtl. Klage hätte der Vermieter schlechte Karten.
habe zum Thema folgendes AZ gefunden :
Aktenzeichen des BGH: VIII ZR 185/14; VIII 242/13; Urteile vom 18.03.2015
dies kannst du deinem Vermieter mal zur Information überreichen.
Vielleicht kannte er diese neue Rechtsprechung selbst noch nicht !
"Nicht frisch renoviert" meint nur nicht "unrenoviert" :-O Nur wenn der Gebrauchszustand bei Anmietung einen Bezug unmöglich machte und kein Mietnachlass gewährt wurd, wäre eine Reovierungsvereinbarung unangemessen benachteiligend und damit unwirksam :-)
Dass die Wohnungen offenbar in knalligem Rot und mit einigen Dübellöchern klaglos angemiete wurde, steht dem gerade nicht entgegen :-O
Und selbstverständlich muss man diese schrille Farbwahl als Mangel bei seinem Auszug beseitigen und ggf. dort neu tapezieren, wo die Raufaser weitere Antriche einfach nicht mehr trägt. Irgendwann löst die sich nämlich nach der x-ten Schicht wie bei einer Plakatwand selbsttätig ab :-)
G imager761
Die Rechtslage ist eindeutig: Ist eine Schönheitsreparatur wirksam vereinbart und fällig bzw. eine knallige Farbstellung während eurer Mietzeit als Schaden zu beheben, wovon bei einem roten Antrich, der dem allgemeinen Geschmacksempfinden eures Nachmieters gerade nicht entsprechen dürfte, wie ihr die offenbar hingenommen habt auszugehen ist, müsst ihr die Raufasertapete dann erneuern, wenn sie nicht mehr tragfähig ist.
Der BGH hat in einem Leitsatz festgestellt, dass dies nach dem dritten oder vierten Renovierungsanstrich regelmäßig der Fall ist.
Der VM kommt euch hier schon mit Matrialstellung entgegen; ein ambitionieter Heimwerker lässt sich über einschlägige Portale schnell finden, der das deutlich günstiger als einen Malerfachbetrieb erledigt, dessen Rechnung der VM euch von der Kaution abziehen würde.
G imager761
in die Wohnung eingezogen sind und die Küche rot War und andere Wände ebenfalls.
Dieses Entgegenkommen müssen weder eurer Vermieter noch Mietinteressenten aufbringen: Diese außergewöhnliche Farbstellung ist als Mangel bei eurer Rückgabe zu beseitigen :-O
Der vermietet möchte von uns das wie die kompletten Tapeten abmachen und neue dran machen. Wir hatten vor die Wände weiß zu streichen was ihm aber nicht reicht.
Zurecht: Ist die alte Rauhfaser durch mehrmailige vorhergehende Renovierungsanstriche einfach nicht mehr tragfähig, insbesondere dort, wo rot ggf. zweimal übergestrichen werden müsste, darf er Neutapezieren als zulässige Schönheitsreparatur verlangen.
G imager761
Es gibt einen ganzen Sack voll von Urteilen über die Wirksamkeit zu Regelungen über Renovierungen.
Wenn Du den betreffenden Abschnitt hier wörtlich wiedergibst, weitere Regelungen ebenfalls, wie z.B. "Wohnung wird unrenoviert übernommen, dafür entfällt die Zahlung der ersten Kaltmiete" o.Ä., können hier halbwegs sihere Antworten kommen.
So, wie sich die Situation jetzt darstellt, seid Ihr nicht einmal zum Überstreichen verpflichtet und könntet die Absicht
"Sonst müsse er eben die Kaution zum renovieren benutze "
sofort mit einer Klage kontern.
Also ich wollte hier den Abschnitt aus dem Mietvertrag als Bild rein setzen aber bekomme das nicht hin . Sonderregelung gibt es keine. Zu dem ist das auch noch der Mietvertrag von der vorbesitzerein des Hauses wärenddeseb hat der Besitzer gewechselt und wir haben nie einen neuen bekomm
Du musst eine Antwort auf Deine Frage schreiben ("Diese Frage beantworten"), dabei erhältst Du die Möglichkeit, ein Bild anzuhängen.
Aber prinzipiell sieht das dann schon nach guten Karten für Dich aus.
Ein "Bild" musst du nicht mehr einfügen, eigentlich ist alles klar.
Du bist im Recht ! Schwierig wird es für dich nur, der Vermieter hat die Kaution und meint Druck ausüben zu können. Er rechnet nicht damit, dass du dich wehrst.
Bei niedrigen Einkommen oder Mittellosigkeit kannst du bei Gericht Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.
Sag das deinem Vermieter falls er nicht einlenken will und scheue dich nicht, dir rechtliche Hilfe dort zu holen.
War die Wohnung bei eurem Einzug renoviert? Dann könnte der Vermieter verlangen, dass ihr dies bei Auszug auch macht. Er kann aber nicht unbedingt verlangen, dass - wenn die Wände bzw. Tapete nur gestrichen waren - ihr jetzt Tapete anbringt. In dem Fall würde es reichen neu zu streichen.
War die Wohnung unrenoviert und ihr habt bei Einzug tapeziert oder gestrichen, muss bei Auszug gar nichts gemacht werden.
Hallo also Nein sie War nicht frisch renoviert mussten auch sehr viele Löcher zu machen und alles. Wärebddessen hat ein neuer das Haus gekauft und den Mietvertrag nicht geändert sprich haben noch einen von der 1ten Besitzerin. Wir sind sehr unsicher wollen kein ärger aber sehe es auch net ein so viel Arbeit zu investieren
"Nicht frisch renoviert" meint nur nicht "unrenoviert" :-O Nur wenn der Gebrauchszustand bei Anmietung einen Bezug unmöglich machte und kein Mietnachlass gewährt wurd, wäre eine Reovierungsvereinbarung unangemessen benachteiligend und damit unwirksam :-)
Also Bilder sind da was im Vertrag steht weiß nur net wie ich die hier einfügen kann.
Also wir sind eingezogen mit 1000 löchern die wir alle zu machen missen und farbige Wände. Wir wurden nicht gefragt ob das für uns ok ist.