Mietkaution vor Jahren nicht bezahlt, drohen noch rechtliche Konsequenzen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich an deiner Stelle würde auch die Füße still halten betr. Kaution. 

Damit später keine unnötigen Forderungen von Seitens des Vermieters kommen, versuch die Wohnung bei Auszug, dem Vermieter im akzeptablen Zustand zu übergeben, denn von einer nicht bezahlten Kaution kann er nichts einbehalten. (insofern erst einmal ein Plus für dich). 

betr. Keller .....schreib deinen Ex an, setz ihm eine angemessene Frist zum Beräumen ( schriftl. mit Nachweis) ! Somit hast du noch reichlich Zeit den Inhalt zu verkaufen oder dem Sperrmüll zuzuführen. 

Gruß  !

moonriver 
Fragesteller
 27.12.2016, 14:00

Die Wohnung hatte schon arge Schäden, als wir eingezogen sind. Aber wir waren froh, diese Wohnung auf den letzten Drücker bekommen zu haben. Was wir konnten, haben wir beseitigt, aber der Vermieter wird sicher alle Heizkörper auswechseln (das tut er immer, wenn jemand auszieht), die Rollos, die leider zum größten Teil nicht mehr in Ordnung sind (bei uns macht er ja nichts), das Badezimmer muss mit Sicherheit neu gemacht werden (WC undicht, Waschbecken defekt, Fliesen uralt und teilweise kaputt, etc.), das sind alles Dinge, die ich nicht machen kann. 

Wenn eine Kaution hinterlegt worden wäre, müsste ich ja keine Angst haben, bei Auszug wer weiß was bezahlen zu müssen, was ich ja mit meiner geringen Rente auch gar nicht kann. 

Vielleicht werde ich aus dem Keller alles rausräumen, was mir persönlich gehört, den Rest wieder zurückstellen und ihm dann über meinen Anwalt eine Nachricht mit Fristsetzung zukommen lassen. Aber da ist ja vieles, was zur Wohnungseinrichtung gehörte, was er immer wieder unten abgeladen hat, anstatt es zu entsorgen.  Da kann er ja dann genauso gut behaupten, das sei nicht von ihm, sondern aus der gemeinsamen Wohnung und das müsse ich dann entsorgen und bezahlen. Ich befürchte, damit komme ich nicht durch. Und alles wird wieder an mir hängen bleiben......

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Drohen nach 12 Jahren noch rechtliche Konsequenzen oder ist das Ganze verjährt?

Des Vermieters Anspruch auf Kautionseinzahlung ist verjährt. Siehe:
http://www.anwaltonline.com/urteile/mietkaution/mietkaution_041.html

Also bloß keinen neuen Anspruch aufleben lassen, z. B. durch einen neuen Mietvertrag;-)

Gibt es für den Einzug in die Wohnung kein Übergabeprotokoll mit den gröbsten Macken von damals?

Deine gewünschte hälftige Beteiligung an den Kosten gilt nur im Innenverhältnis zwischen Deinem Mann und Dir. Ihr beide seid voll gegenüber dem Vermieter (gesamtschuldnerisch) verantwortlich!

moonriver 
Fragesteller
 28.12.2016, 14:00

Nein, es gibt kein Übergabeprotokoll. Ich hatte damals nur auf einige gravierende Schäden in der Badewanne und an den Fliesen hingewiesen. Aber wir wollten kein Theater machen, weil wir den Vermieter nicht verärgern wollten. Die Angst war viel zu groß, die Wohnung doch nicht zu bekommen und auf der Straße zu stehen. Dass hier nach 12 Jahren Schäden dazugekommen sind, ist ja eigentlich normal, da das Haus sowieso schon älter ist und der Vermieter - wie gesagt - nach Auszug eines Mieters die Gelegenheit nutzt, z. B. die alten Heizungen gegen neue zu tauschen oder alte Rollos gegen neue zu ersetzen. Sollte schon während unserer Wohnzeit hier gemacht werden, wurde immer versprochen, aber nie eingehalten.

Meine Tochter wollte vor kurzem in den Mietvertrag aufgenommen werden, weil ihr Ausbilder meinte, dass dann die Aufstockung der Ausbildungsvergütung durch das JC höher sei. Das konnte ich ihr aber ausreden, weil ich es für wichtig erachtete, den Ex im Vertrag drinzulassen, damit der bei unserem Auszug mithaftet.

 Ansonsten hätte ja evtl. auch die Gefahr bestanden, dass der Vermieter für künftige Forderungen meine Tochter heranzieht, falls ich nicht zahlen kann. Gut, dass wir keinen neuen Vertrag gemacht haben.....

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Nachdem der Vermieter sich damit abgefunden hat, dass keine Kaution gezahlt wurde, brauchst Du dir darüber auch keinen Kopf mehr zerbrechen.

Allerdings bekommst Du natürlich auch beim Auszug keine Kaution zurück.

Schwieriger ist es, einmal die Wohnung zu kündigen - denn dazu benötigst Du strenggenommen auch die Unterschrift des Ex. Aber auch das wird den Vermieter wahrscheinlich wenig stören, solange er die Wohnung zügig weitervermieten kann.

Theoretisch kannst Du sogar Deinem Ex jetzt noch ein Ei legen, indem Du die Mietzahlungen einstellst, dann muß der Ex zum Zahlen ran.

moonriver 
Fragesteller
 27.12.2016, 13:17

Also drohen mir nach 12 Jahren keine rechtlichen Konsequenzen mehr? Ich bin 2015 in die Rente gezwungen worden, hatte einen Monat kein Geld, weil das JC im Voraus bezahlt, die Rente aber erst Ende des Monats kommt. Ich musste damals dem Vermieter mitteilen, dass ich einen Monat nicht zahlen kann, aber die Miete in Raten abtragen werde, was ich dann auch pünktlich und pflichtgemäß getan habe. Ist inzwischen wieder alles erledigt. Aber selbst da musste ich alleine kämpfen, mein Ex wurde vom Vermieter nicht herangezogen. Entweder ist meinem Vermieter das nicht klar oder er hatte keine Lust, rechtliche Schritte gegen meinen Ex einleiten zu müssen, weil er ja gesehen hat, dass ich funktionierte.

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Snooopy155  27.12.2016, 13:57
@moonriver

Solange der Vermieter von Dir seine Miete bekommt, solange wird er nicht auf die Möglichkeit zurückgreifen von anderen Personen die den Mietvertrag mit unterschreiben haben, Geld zu bekommen. Denn das bedeutet für ihn Mehraufwand.

Daß er Deinen Ex auch zur Mietzahlung heranziehen kann ist ja nur die Konsequenz aus der Tatsache, dass damals bei seinem Auszug keine Ergänzung zum Mietvertrag vorgenommen wurde, in der festgelegt wurde, dass Dein Ex aus dem Mietverhältnis entlassen wird.

Das Thema Kautionszahlung ist für Dich erledigt.

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moonriver 
Fragesteller
 28.12.2016, 14:23
@Snooopy155

Wenn mein Ex hinter meinem Rücken den Vermieter angeschrieben und die Wohnung gekündigt hätte, ohne mich zu informieren, dann hätte ich doch wohl vom Vermieter in Kenntnis gesetzt werden müssen, oder? Glaube ich eigentlich auch nicht, denn mein Ex war in puncto Behörden- oder rechtlichen Angelegenheiten reichlich unbedarft! Aber genau so sicher ist, dass der Vermieter sich in 99% aller Fälle nicht meldet, egal wie oft man den anschreibt......

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Snooopy155  28.12.2016, 16:40
@moonriver

Ihr habt gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, also müssen auch beide bei einer Kündigung unterschreiben soll sie rechtswirksam sein. Ausnahmen gibt es nur, wenn einer der Unterschreibenden verstirbt oder wenn es gerichtlich entschieden wurde, dass die Kündigung auch ohne Unterschrift des zweiten Mieters wirksam wird. Beides trifft in Deinem Fall nicht zu - also mach Deinen Kopf jetzt wieder frei von dieser Sache - hier kommt nichts auf Dich zu - und beackere lieber Deine anderen Alltagssorgen

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moonriver 
Fragesteller
 02.01.2017, 15:23
@Snooopy155

Aha..... ok, danke für die Auskunft. Dann werde ich Deinem Rat mal folgen. Übrigens..... alles Gute für 2017!

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