Mäusekot - professionell oder vom Arbeitnehmer entfernen? Was ist legal?
Hallo,
Darf der Arbeitgeber die nicht bzgl. des Risikos, richtigen Umgangs und Schutzmaßnehmen geschulten Arbeitnehmer mit dem Beseitigen des Mäusekot und Urins beautragen?
Folgendes Problem: in unserer Verkaufshalle mit Tierbedarfsartikeln haben wir mittlerweile sehr viele Mäuse, somit auch Mäusekot und auch der Ammoniak bzw. Uringeruch fängt an sehr unangenehm bzw. an manchen Stellen unerträglich zu sein.
Der Arbeitgeber hat professionelle Fallen aufstellen lassen, die allerdings meistens leer bleiben. Das war's, was die Maßnahmen des Arbeitgebers angeht.
Nun ist es so, dass der Befall schon sehr deutlich ist - die Mäuse fressen sehr viele Produkte oder mindestens die Verpackungen an, wir sehen sie auch täglich laufen, etc. Die meisten angefressenen Verpackungen werden einfach mit Klebeband geflickt, manchmal auch rabattiert und wieder zum Kauf angeboten.
Das eigentliche Problem, die mich hierhin treibt ist aber, dass der Leiter der Filliale die Angestellten täglich mit gezielten Reinigungsarbeiten des Mäusekots und -urins beautragt ohne jemals auf die Risiken hingewiesen zu haben. Auf die Zweifel, dass wir nicht richtig ausgestattet (FFP2-ähnliche Masken und breite, kurze Handschuhe, keine Arbeitsschuhe, keine Overalls, etc.) und geschult sind, wurde eine Gegenfrage gestellt, wer es denn sonst machen solle.
Da ich im Netz leider keine eindeutige Antwort gefunden habe, mich aber um meine Gesundheit fürchte, da wir keinesfalls die Schutzmaßnahmen einhalten können, die vom RKI empfohlen werden, bin ich eben hier gelandet und hoffe auf Hilfe.
U.a. sollen die Mitarbeiter Artikel aus Stoff täglich AUSSCHÜTTELN, d.h. den infektiösen Staub aufwirbeln, nach lebenden Mäusen suchen und sie ggf. einfangen, etc.
Ich bitte um Hilfe.
Liebe Grüße
Infosauger. ;)
3 Antworten
Erste Ansprechpartner sind neben der BGHW der Sicherheitsbeauftragte eurer Firma. Dessen Namen und Kontaktdaten müssen am schwarzen Brett hängen.
Lasst euch mal die letzte Gefährdungsbeurteilung geben. Okay, das Fangen von Mäusen dürfte da kaum aufgeführt sein.
Kein Arbeitsplatz auf dieser Welt ist es wert, lebensgefährlich zu erkranken.
Somit ist diese - nicht zu eurem Aufgabengebiet zählende - Tätigkeit sofort zu unterlassen. Dies ist dem Filialleiter ruhig und sachlich mitzuteilen. Hilfreich wären hier Informationen aus dem Internet, die ihr dem Filialleiter übergebt.
Auch sollte die Geschäftsleitung informiert werden, was sowieso durch die oben genannten Ansprechpartner erfolgen wird.
Notfalls muss er halt die Bude erstmal dicht machen, wenn "es sonst keiner macht".
Frag ihn doch mal, wer die Verantwortung übernimmt, wenn sich ein Mitarbeiter oder Kunde mit dem Hantavirus infiziert. Ruf doch mal ganz unverbindlich beim Gesundheitsamt an. Die freuen sich.