Lohnsteuerfreibetrag seit 01/19 ab 03/19 löschen?
Hallo zusammen,
ich habe sei 01/19 einen Freibetrag für Werbungskosten ein den ElStaM eintragen lassen. Leider unüberlegt, denn dadurch, dass ich dann ein höheres Nettoeinkommen habe, erhöht sich Pfändung (Bin in der Wohlverhaltensperiode der Insolvenz).
Frage: Sind Steuerfreibeträge bzw. sich daraus ergebende höhere Nettobeitrage dann nicht auch pfändungsfrei? Und falls doch, kann ich den Freibetrag mit sofortiger Wirkung löschen lassen?
Wenn ich bei der jährlichen rückwirkenden Einkommenssteuererklärung ein Guthaben erhalte, ist dieses pfändungsfrei.
Danke für Eure Antworten.
LG
3 Antworten
In Paragraph 39a Abs. 1 Satz 2 EStG lese ich, das der Freibetrag für das gesamte Kalenderjahr gilt.
Deine Annahmen zu Steuererstattungen (bzw. wem sie zustehen) halte ich für falsch, insofern gibt sich das nichts.
Ach ja, und in Satz 4 und 5 des o.g. Paragraphen sind die Änderungsmöglichkeiten beschrieben. Änderungen zugunsten oder zum Nachteil des Arbeitnehmers. Dein Fall gleichbleibender Voraussetzungen ist gesetzlich nicht als Änderungsgrund vorgesehen.
"Wenn ich bei der jährlichen rückwirkenden Einkommenssteuererklärung ein Guthaben erhalte, ist dieses pfändungsfrei" -
Du meinst wohl unpfändbar - das aber ist ein Märchen.
Ja ich vermute auch das er sich verschrieben hat das muss unpfändbar sein.