Lohnbuchhaltung korrigieren?
Ich frage als Geschäftsführer einer GmbH,
ich habe bereits in einem vorherigen Tweet Fragen gestellt, aber zu einem anderen Thema, jedoch betreffend unseres Steuerberaters !!!
Wir haben für die Monate 05 / 2020 bis 04 / 2021 ( also für 9 Monate ) für unsere Mitarbeiter Lohnzuschüsse ( Kug ) beantragt und gewährt bekommen.
Nach abschließender Prüfung durch die BA sind diese zu berichtigen, und teils zurück zu bezahlen.
Nun will unser Stb den gesamten Zeitraum 01 / 2020 bis 12 / 2022 ( also 36 Monate ) die Lohnbuchhaltung, und natürlich auch die Fianzbuchhaltung korrigieren, also nicht nur die entsprechenden 9 Monate, und ruft dafür einen Preis von 14.000 € auf, weil das nicht monatlich pauschal sondern mit erhöhtem Aufwand zu berichtigen wäre.
Ist es tatsächlich notwendig den gesamten Zeitraum zu korrigieren, und nicht nur die betreffenden Monate ??
1 Antwort
Der Steuerberater kann und darf doch nicht nur die 9 Monate korrigieren!!!
Darauf bauen doch alle anderen Monate und Abrechnungen auf, von den Steuerbescheinigungen mal ganz abgesehen.
Und sorry, wenn ihr eurem Steuerberater nicht traut, warum arbeitet ihr mit diesem denn dann überhaupt noch zusammen???
Dann macht doch alles alleine, wenn ihr alles besser wisst und könnt!