Kurzfristige Beschäftigung fehlerhafte Lohnabrechnung?
Guten Abend,
folgendes: hatte Anfang Juli die Schule erfolgreich verlassen (Mittlere Reife).
Da meine Familie und ich am 13.08 in den Urlaub fliegen würden und bis dahin noch genügend Zeit war fing ich am 10.07 eine kurzfristige Beschäftigung von 4 Wochen jeweils 7,5 Stunden am Tag an.
Am 15.08 kam mein Lohn auf mein Konto allerdings deutlich weniger als ich erwartet hatte mir wurde ein Lohn ohne SV-Abgaben versichert dennoch wurden bei mir die Sozialabgaben abgezogen.
Deshalb zu meiner Frage: ist eine kurzfristige Beschäftigung mit Abzug von SV-Abgaben rechtens? Denn eigentlich sind kurzfristige Beschäftigungen unter 70 Tagen frei von Sozialversicherungsabgaben.
Danke im Voraus
2 Antworten
Du bist kein Schüler mehr und somit ist die Abrechnung meiner Meinung nach richtig.
Die berufsmäßige Beschäftigung schließt eine kurzfristige Beschäftigung aus. Während Schüler aber grundsätzlich nicht berufsmäßig beschäftigt sind, verhält sich dies bei Schulentlassenen anders. Um eine berufsmäßige Beschäftigung auszuschließen, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass sich die Aushilfe tatsächlich noch in der Schulausbildung befindet.
Die Eigenschaft als Schüler endet
mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts oder,
wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts.
Wird ein Prüfungs- oder Abschlusszeugnis erteilt, dann lässt sich der Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung aus dem Datum dieses Zeugnisses herleiten.
Hey Tina34,
danke für deine Antwort. Meine Schulbescheinigung welches ich damals abgegeben hatte zeigte aber an, dass das Schulverhältnis am 31.07 enden würde?
MfG
Hallo,
welches Datum trägt das Abschlusszeugnis?
Was ist nach dem Schulabschluss (nachweisbar) geplant? Weiterer Schulbesuch? Berufsausbildung?
Gruß
RHW