Kirchensteuer seit 4 Jahren gezahlt trotz Austritt?
Hallooo.
Ich bin selbstständig und habe mich im Jahr 2014 von der Kirche abgemeldet.
Nun habe ich auf einem Bescheid gesehen, dass ich aufgefordert werde für die Jahre
2015,2016,2017 Kirchensteuer zu entrichten. Auf Nachfrage beim FA kam nur, dass keine Abmeldung vorliege und auf Grund dessen die Forderung besteht.
Jedoch bestätigte mir das Amtsgericht die korrekte Abmeldung und war auch so freundlich mir diese erneut zu übermitteln.
Gibt es für mich den Anspruch die Forderung abzuweisen, auf Grund der "anerkannten" Abmeldung aus dem Jahr 2014?
Viele Dank!!
2 Antworten
Du kannst den Kirchenaustritt belegen ....na also, die Beweislast hat der Bürger !
Einspruch an das FA (Frist beachten !) - den Austritt vor Jahren, mittels Kopie beweisen !
So würde ich es (bin allerdings Steuer Laie) handhaben.
Gruß!
Schick doch einfach diese Urkunde da hin das du ausgetreten bist, bei mir haben sie auch ein Jahr erst berechnet dann habe ich es gemerkt, denen das noch mal geschickt und ich habe ohne Kommentar eine Rückzahlung für das Jahr bekommen und seitdem keine Kirchensteuer mehr im Bescheid