Kindergeld wobei Kind in Wohngruppe lebt?
Hallo, mein Junge lebt seit fast 1 Jahr in einer Wohngruppe. Es gibt noch ein offenes Verfahren zwecks Sorgerecht, welches nicht abgeschlossen ist. Wobei alles gemeldet wurde bei der Kindergeldstelle, erhalte ich weiterhin das Kindergeld. Es kam aber auch bis heute keine Post, dass dieses Geld zurück gezahlt werden muss. Sind solche langen Bearbeitungszeiten normal oder hat es was mit dem laufenden Verfahren zu tun, da noch nicht abgeschlossen ist ob mein Junge zu unrecht in Obhut lebt?
1 Antwort
Du mußt es ja auch nicht zurückzahlen, ist ja dein Kind. Du mußt das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt weiterleiten an die Verantwortlichen der Wohngruppe, je nachdem was für eine Verwaltungsstrucktur die Wohngruppe hat, ggf an dein Kind persönlich auszahlen.
Dann hätte ich vermutlich schon lange Post erhalten von denen?