Kindergeld in Übergangszeit?
Also ich habe folgendes Problem: Ich (19 Jahre alt) habe bis März diesen Jahres gearbeitet - Ich hatte jedoch bis zum 31.03 gekündigt.
Danach war ich einen Monat arbeitslos bzw. Arbeitssuchend gemeldet.
Ab dem 01.09 werde ich studieren und habe dafür schon einen Studieneignungstest absolviert.
Ab dem 01.06 arbeite ich, um mir bis zum Studium etwas dazu zu verdienen.
Jetzt zu meiner Frage: Ich habe gelesen, dass man nur in einer Übergangszeit von 4 Monaten Kindergeld bekommt und währenddessen auch voll arbeiten darf? Trifft dies zu, da ich ja einen Monat arbeitslos war? Oder wird das mit in die Übergangszeit gerechnet?
Oder darf ich maximal 20 Stunden arbeiten, um meinen Anspruch auf Kindergeld nicht zu gefährden?
Wenn ja wie werden diese 20 Stunden geprüft bzw. gerechnet: genau pro Woche oder im Monats oder Jahresdurchschnitt?
Bei der Familienkasse komme ich nicht weiter, jeder sagt mir etwas anderes…darum hoffe ich jetzt hier ein wenig Hilfe zu bekommen.
Vielen Dank schon einmal.
Meine Arbeit war ein ausbildungsintegriertes duale Studium
1 Antwort
Es handelt sich um eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten* - also z.B. zwischen dem Abitur und der Aufnahme eines Studiums.
Da Du, wie du schreibst, gearbeitet hast und nicht in Ausbildung warst, trifft dies auf Dich nicht zu und Deine Eltern haben erst mit Beginn der Ausbildung wieder einen Kindergeldanspruch für Dich und können entsprechend einen Antrag stellen.
Kindergeld ab 18 Jahren | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
-* plus einiger Ausnahmefälle, hier der Gesetzestext (aus § 32 EStG):
"sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt"
PS: April bis August sind doch auch 5 Monate, dann erfüllst du halt diese Bedingung nicht.
Hallo, danke für die Antwort! Zu der Arbeit einmal: Das war ein ausbildungsintegriertes duale Studium.