Kann ich nachtraeglich eine Steuererklaerung wegen Entgeltersatzleistungen machen?
Ich habe 2018 bis 2019 Krankengeld bezogen und zu dem Zeitpunkt nichts ueber Stuererklaerungen deren Abgabepflicht bei Bezug von Lohnersatzleistungen gewusst. Kann ich das jetzt noch nachreichen? Womit muss ich rechnen?
2 Antworten
Falls die Entgeltersatzleistungen 410 € überstiegen haben und Du in dem jeweiligen Jahr außerdem Arbeitslohn erhalten hast, bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Reiche die Steuererklärung zügig nach. Das Finanzamt führt turnusmäßig Prüf-Rechenläufe anhand der elektronisch übermittelten Daten durch. Wenn Du dabei auffällst, weil Du keine Steuererklärung abgegeben hast, kann es Ärger geben.
Führt eine Steuererklärung zu einer Nachzahlung und wird trotz Abgabepflicht keine Erklärung abgegeben, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt (§ 370 Abs. 1 und 4 AO). Je nach Höhe der hinterzogenen Steuer sind die Folgen meist eine Geldstrafe.
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