Kann ich Nachlass bekommen, wenn Möbel nach 9 Monaten immer noch nicht komplett geliefert sind?

3 Antworten

Das Möbelhaus ist Dein Vertragsgegner, nicht der Hersteller. Zum Kaufvertrag gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Du mal lesen solltest hinsichtlich Mängelrüge, Nachbesserung und Wandlung (letzteres ist Rücktritt vom Kaufvertrag Zug um Zug). Soweit kannst Du Deinen Fall selber analysieren, angemessene Fristen schriftlich setzen und dann überlegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Anstelle der Wandlung kannst Du den Nachlass von 80 % versuchen.

Paß bei Wandlung auf, dass Dir nicht noch Nutzungsentgelt für die gemeinsame Dauer mit den schadhaften Möbeln abgezogen wird. Dies ist innerhalb von zwei Jahren nicht statthaft. Lies bitte hier: https://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Gewaehrleistung-Keine-Nutzungsgebuehr-1680632-2680632/

Der Fehler ist, daß Sie die Möbel schon komplett bezahlt haben. Da haben es die Firmen eigentlich gar nicht eilig. Das ist leider nur ein Vorschlag für den nächsten Kauf. Schade, daß ich kein Rezept geben kann.

Sorry, aber eine Rechtsberatung ist hier nicht möglich, und auch nicht gestattet.

Insofern ist der Hinweis, einen Anwalt einzuschalten schon sehr zutreffend.

Allerdings ist der Vertragspartner nicht der Möbelhersteller sondern der Händler und es gilt das Recht auf Nachbesserung und Wandlung bei Waren, die mit Mängel behaftet sind. Da die Nachbesserung wohl nicht erfolgreich war, sollte man jetzt die Wandlung, also Geld zurück betreiben. Allerdings ist das wirklich ein Job für einen fachkundigen Rechtsanwalt.