Kann ich meinen A Schein weiter machen?


16.03.2024, 09:53

//edit

die Fahrschule hat ja alles beim Landkreis beantragt der Landkreis prüft ja natürlich jetzt alles kann ich irgendwelche Probleme kriegen wegen den neu gekommenen Punkte ?

2 Antworten

Zunächst erhältst du das Bußgeld von der Bußgeldstelle. Es erfolgt eine Eintragung im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt. Von dort aus erfolgt eine automatisierte Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, von der du anschließend eine schriftliche Ermahnung erhältst. Maßgeblich für den Punktestand ist der Tatzeitpunkt, es ist also vollkommen wumpe, dass vielleicht auch nur einen Tag später ältere Punkte gelöscht werden.

Mit der Ermahnung verbunden ist die Empfehlung zur Teilnahme am Fahreignungsseminar. Die ist aber freiwillig und kann auch ignoriert werden. Hilft aber beim Punkteabbau (dadurch kann man 1 Punkt abbauen).

Die Ermahnung ist Voraussetzung für ein späterer Entzug der Fahrerlaubnis, wenn man kontinuierlich Punkte aufbaut. Fun fact: bei einem Entzug des Führerscheins wegen Punkten (wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen) , darf man eine MPU machen, da die Kraftfahreignung seitens der Behörde angezweifelt wird.

Punkte, die gelöscht werden, zählen nicht mehr zu deinem Punktekonto dazu. Sie sind noch protokolliert (archiviert), dürfen aber nicht mehr für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen gegen dich verwendet werden. Wichtig noch einmal: maßgeblich ist immer der Punktestand zum Tatzeitpunkt auch wenn die Behörde pennt und erst nach ein paar Monaten etwas schickt.

Der neue Verstoß mit 2 Punkten bleibt 5 Jahre gespeichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"eine MPU machen, da die Kraftfahreignung seitens der Behörde angezweifelt wird."

Die ich bereits jetzt schon anzweifle! 😁

Und dann mit dieser Vorgeschichte ausgerechnet noch Motorrad, oh je ..... wenn das man gut geht!