Ist es Diebstahl wenn nach dem Tod jemanden sich an der Erbmasse sich bereichert hat?Unter welcher Straftat geht dies?
Die Schwester einer verstorbenen hat noch vor der Erbteilung noch 2000.- auf sich. Es ist nachweisslich, dass die Schwester zugriff auf das Konto gehabt hat.(vor und nach dem Tod.)Es gibt bis heute keine Vollmachtserklärung der Bank, dass sie dies verwalten darf. Die Schwester wusste, dass es einen Willensvollstrecker geben werde. Die Schwester bekommt nur die Lebensversicherung. Der Haupterbe ist ein guter Freund (Ersparnisse und Wohnung )
Unter welcher Straftat würde sich dies belaufen und wie müsste man vorgehen. Aktuell meldet sich die Schwester der verstorbenen nicht zurück beim Willensvollstrecker!
1 Antwort
Solange nicht feststeht, ob selbst nach dem Tod der Kontoinhaberin erfolgte Abhebungen berechtigt waren, etwa weil sie mit Duldung oder Auftrag ausgeführt oder für die Verstorbene selbst verwendet wurde, gäbe es gar keine Straftat.
Andernfalls wäre hier Unterschlagung, nicht Diebstahl einschlägig.