hallo, wer hat bei direktversicherungen den original versicherungsschein.?

3 Antworten

Hallo zizmann,

grundsätzlich immer der Vertragspartner der entsprechenden Versicherung, also der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist bei einer versicherungsbasierten betrieblichen Altersvorsorge immer Arbeitgeber.

Der jeweilige Arbeitnehmer ist lediglich die versicherte Person (ähnlich wie Versicherung für Kinder - VN: Eltern, VP: Kind) und erhält in der Regel lediglich eine Kopie des Versicherungsscheins zur Information und Ablage.

Was genau bezweckt Deine Frage? Eine eventuelle Auflösung/Kündigung?

Wenn dem so ist, kann und darf in der bAV nur der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer darüber entscheiden! Dies hätte für ihn allerdings neben steuerlichen eventuell auch arbeitsrechtliche Risiken zur Folge.

Da die bAV freiwillig ist, darf der Arbeitnehmer nur entscheiden, a) ob er überhaupt mitmacht, b) in welcher Höhe und c) über das Stilllegen seiner anteiligen Zahlungen.

Falls Du Arbeitnehmer bist, lauf in die Personalabteilung und frag' dort am besten nochmal nach. Dort sollte auch die Original-Versicherungspolice der Direktversicherung vorliegen.

Viel Glück dabei.

Liebe Grüße von betriebssparen

Hallo, einen Original-Versicherungsschein hat der Arbeitgeber. Bei einem Gruppenvertrag bekommt der Versicherte i.d.R. einen Versicherungsausweis oder eine Versicherungszusage.

Warum fragst Du ?

Viel Glück

barmer

Der Versicherungsnehmer bekommt den Versicherungsschein. Bei der bAV ist das der Arbeitnehmer.

Die Versicherte Person bekommt. i.d.R. eine Zweitschrift für die eigenen Unterlagen.