Geht eine Löschung von einem Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle im Grundbuch?
Zum Fall:
Einem Ehepaar gehört eine Immobilie je zur Hälfte.
Nach der Scheidung zahlt der Mann keinen Unterhalt und es kommt zur Zwangsvollstreckung. Die Frau ersteigert die Hälfte des Grundstücks, die dem Mann gehörte.
Nun hatte aber der Mann für seinen Bruder ein Vorkaufsrecht in allen Verkaufsfällen eingetragen.
- kann man mit dem Vorkaufsrecht eigentlich überhaupt etwas anfangen?
- Kann das Vorkaufsrecht gelöscht werden?
- Ist das Vorkaufsrecht überhaupt rechtens?
1 Antwort
Klinger:
Kurze Antwort auf deine vier Fragen.
1) Mitunter, siehe Anmerkung.
2) Nur mit Bewilligung in grundbuchmässiger (notarieller) Form des Vorkaufsberechtigten.
3) Das Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle ist im Grundbuch stehen geblieben (Wertersatz ca. 3 % des Verkehrswerts des Bruchteilsl)
4) Siehe 2).
Anm.: Willst du (jetzt als Alleineigentümerin) das Grundstück beleihen, verlangt der Darlehensgeber i.d.R. den Rangrücktritt oder die Löschung des Vorkaufsrechts.