Grundsicherung ins Ausland .....

2 Antworten

Kaum ein Staat duerfte Grundsicherung im Ausland zahlen und das ist auch richtig so. Anders als z.B. Ansprueche aus der Sozialversicherung wird die Grundsicherung nicht auf Grund eigener Beitragszahlungen, sondern aus Steuermitteln finanziert. Und da moechte der Staat natuerlich dass die Gelder im eigenen Wirtschaftskreislauf bleiben und die Voraussetzungen fuer das Vorliegen von Beduerftigkeit moeglichst einfach ueberpruefen koennen. Durch Missbrauch in der Vergangenheit ist es von einer ehemals grosszuegigen Regelung zu Einschraenkungen gekommen.

§24 SGB XII: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/24.html

Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist: [...]

Hier kannst Du die Ausnahmen nachlesen. Generell unterstützt der deutsche Staat Personen, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist. Warum muss eine Person, die Grundsicherung bezieht, im Ausland leben? Ist das eine persönliche Entscheidung, so muss der deutsche Staat doch nicht Grundsicherung in irgendein Land zahlen... die betreffende Person kann nach Deutschland ziehen und dort Grundsicherung beantragen.

Beispielsweise Rentenzahlungen erfolgten ja ins Ausland.