Fehler bei der Benachrichtigung über die Arbeitslosigkeit.?

1 Antwort

Am 4. Mai hast du dich arbeitssuchend gemeldet, nicht arbeitslos. Dies ist im voraus nicht möglich. Dies wird dir aber auch gesagt.

Am 12. Mai hättest du dich persönlich arbeitslos melden müssen.

Um Leistungen zu erhalten, benötigt die Arbeitsagentur die Arbeitsbescheinigung. Hat dein Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur übermittelt?

Solltest du noch Resturlaub haben, beginnt der Leistungsanspruch entsprechend später.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Bento94 
Fragesteller
 02.07.2023, 09:43

Am 4. habe ich mich als arbeitslos und nicht als arbeitssuchend gemeldet, und das System zeigt „Arbeitslosigkeit gemeldet" an. Der Status "Arbeitssuchend" wurde später registriert.

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Bento94 
Fragesteller
 02.07.2023, 09:46
@Bento94

Die erforderlichen Unterlagen wurden der Arbeitsagentur zugesandt, aber sie haben mir einen Brief geschickt, in dem stand, dass die Arbeitslosigkeitsmeldung fehlte.

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