Fehler bei der Benachrichtigung über die Arbeitslosigkeit.?
Hallo zusammen,
ich habe Probleme mit der Arbeitsagentur und möchte eure Meinung dazu hören. Am 4. Mai 2023 habe ich eine Mitteilung über meine Arbeitslosigkeit ab dem 12. Mai 2023 aufgrund einer Kündigung eingereicht. Leider habe ich bis zum 1. Juli 2023 noch keine Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten.
Kürzlich erhielt ich einen Brief, in dem behauptet wurde, dass ich mich nicht arbeitslos gemeldet hätte. Allerdings zeigt das System, dass ich es getan habe. Es stellte sich heraus, dass ein Mitarbeiter der Agentur, der seine Ausbildung macht, einen Fehler gemacht hat und meine Meldung nicht korrekt erfasst hat, obwohl sie im System vorhanden war. Sie versprechen nun, den Fehler zu beheben.
Meine Frage ist: Werde ich auch für den Zeitraum, in dem ich nicht abgedeckt wurde, Zahlungen von der Arbeitsagentur erhalten?
Ich würde mich über eure Erfahrungen und Ratschläge zu diesem Thema freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße,
Elias
1 Antwort
Am 4. Mai hast du dich arbeitssuchend gemeldet, nicht arbeitslos. Dies ist im voraus nicht möglich. Dies wird dir aber auch gesagt.
Am 12. Mai hättest du dich persönlich arbeitslos melden müssen.
Um Leistungen zu erhalten, benötigt die Arbeitsagentur die Arbeitsbescheinigung. Hat dein Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur übermittelt?
Solltest du noch Resturlaub haben, beginnt der Leistungsanspruch entsprechend später.
Am 4. habe ich mich als arbeitslos und nicht als arbeitssuchend gemeldet, und das System zeigt „Arbeitslosigkeit gemeldet" an. Der Status "Arbeitssuchend" wurde später registriert.