Einkommenssteuerbescheid: Änderung Altersvorsorgezulage?
Hallo, ich habe eine Frage. Und zwar bekam ich heute eine Änderung der Festsetzung meiner Einkommenssteuer von 2012 ins Haus. Es geht um eine Rückerstattung von 86,51€. Der Grund ist - wie im Schreiben angegeben - eine zum vorherigen Bescheid geänderte Altersvorsorgezulage. Im ursprünglichen und im geänderten Bescheid ist ein Altersvorsorgebeitrag von 2152€ (wg. meinem Riestervertrag, denke ich) ausgewisesn, allerdings steht im ursprünglichen Bescheide eine Altersvorsorgezulage von 308 € und im geänderten Bescheid eine Altersvorsorgezulage von 189€. Daraus ergibt sich dann die geänderte Steuer.
Warum hat sich der Betrag der AVZ geändert? Ich habe Mitte 2012 geheiratet. Eigentlich würde ich von einer AVZ von 308€ ausgehen, aber warum sollte sich das ändern?
Danke für eine kurze Antwort!
Philip
1 Antwort
Bitte nenne
- Bruttoeinkommen beider Ehegatten in 2012
- Förderstatus beider Ehegatten (mittelbar/unmittelbar)
- Beiträge zur Riester Rente beider Ehegatten
- Kinder? Wenn ja wann geboren.
Wird hier vermutlich mit nicht vorliegenden oder unklaren Förderungsberechtigungen zusammenhängen. Begründungen stehen bei Steuerbescheiden in der Regel auf der Rückseite oder der zweiten Seite.
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Ich habe mir den Link durchgelesen, aber so ganz komme ich nicht dahinter...daher erstmal meine Eckdaten:
- Bruttoeinkommen 2012: Ehemann 44927€, Ehefrau 33340€
- beide unmittelbar förderungsberechtigt
- Beiträge zur Riester-Rente: Ehemann: 1900€, Ehefrau 252€
- Kinder: 1 (aber erst 2013 geboren)
Im Übrigen habe ich gesehen, das bei den Erläuterungen der Änderung der Steuerbescheinigung steht, dass der Grund eine Mitterilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen war.
Vielen Dank für die Hilfe. Philip
In deinen Vertrag fließen mehr als die 4%, womit also voller Zulagenanspruch besteht. Bei deiner Frau besteht der nicht mal ansatzweise, daher verringerte Zulage und folglich auch weniger steuerliche Berücksichtigung.
Der Steuervorteil bei der Riester-Rente ist ein "über die Zulage hinausgehender". Heißt im Rahmen der Günstigerprüfung, ist die Zulage immer vorrangig. Erst wenn darüber hinaus noch Anspruch auf Förderung besteht, entsteht eine zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit.
@K1905: DH - das dürfte die Antwort sein auf die AVZ-Kürzung - weniger als 4% Beitrag der Ehefrau (Basis ist das Vorjahres-Bruttoeinkommen, also von 2011).
Hallo, danke für eure Kommentare. Habe ich das also richtig verstanden: Der Steuervorteil durch unsere Riesterverträge ist gleich geblieben, allerdings ist die staatliche Zulage zum Riestervertrag gesunken, da die Einzahlung nicht bei beiden Verträgen 4% erreicht. Stimmt das soweit?
--> Warum hat es dann eine Änderung des Bescheides gegeben, bzw. welche Information hat das FA erst verspätet bekommen? --> ist die richtige Folgerung dann, beide Riesterverträge in diesem Jahr so zu besparen, dass min. 4% des zu versteuernden Einkommens erreicht werden?
Vielen Dank! Philip
dass min. 4% des zu versteuernden Einkommens erreicht werden?
Nein die 4% beziehen sich auf das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen nicht auf das zVE. Da ihr beide unmittelbar förderfähig seid, müssen beide Verträge im Bezug auf die Zulage auch getrennt betrachtet werden. Deiner Frau wird die Kinderzulage zugeschlüsselt, sie müsste dennoch jeden Monat ca. 70-75,- € in den Vertrag fließen lassen um für sich die vollen 454,- € Förderung abzugreifen.
Nur bei der gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer kämen diese wieder zusammen, wenn es um das Thema möglicher Steuerersparnisse geht.
vgl. auch hier zu den Mindesteigenbeiträgen, die zur Erreichung der max. Förderung nötig sind (4%):
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=4913