Eigenheimzulage Rückzahlung Verjährung?
Ich habe eine Frage: Für unsere Immobilien haben wir per Festsetzungsbescheid die Eigenheimzulage von 2005 bis 2012 gewährt bekommen. 2010 haben wir das Haus verkauft und aber trotzdem bis 2012 komplett die Eigenheimzulage erhalten. Ist hier etwas falsch gelaufen? Wir haben bis dato nie wieder einen Bescheid vom Finanzamt dahingehend erhalten.
Wäre jetzt eine evtl. Rückzahlungsforderung verjährt?
1 Antwort
Wäre jetzt eine evtl. Rückzahlungsforderung verjährt
Nein.
§ 173 AO wäre nur eine von drei Möglichkeiten, da wider reinzukommen.