Dürfen Sozialhilfeempfänger Soziale Arbeit / 1-Euro-Jobs leisten?

3 Antworten

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Entlohnung für die SA

Manche Abkürzungen können ganz schön ins Auge gehen.

Aber zur Sache selber: Die sog. 1-Euro-Jobs sollen dazu dienen, auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten und ich glaube, da ist das Problem. Dein Onkel scheint nicht mehr arbeitsfähig zu sein und hätte an sich niemals eine solche Beschäftigung bekommen dürfen.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/1-ein-euro-job.html

mikodjan 
Fragesteller
 19.02.2014, 16:57

Er ist noch arbeitsfähig, jedoch kann er keine körperlich sehr schweren Arbeiten ausüben. Hier liegt das Problem also nicht.

Nur ist er vom 1-Euro-Job nie zu einer normalen Beschäftigung / normalen Arbeit gewechselt, sondern hat immer von der Summe aus Euro-Job und Sozialhilfe gelebt. Dieses Standbein bricht ihm nun weg.

Jedoch hat man ihm beim Sozialamt mitgeteilt, dass er keinen 1-Euro-Job ausüben darf, wenn er Sozialhilfeempfänger ist, was in meinen Augen jedoch nicht richtig ist, da die Soziale Arbeit ja genau für Arbeitslose gedacht ist oder nicht?

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Privatier59  19.02.2014, 17:18
@mikodjan

Wer von den Behörden als noch arbeitsfähig eingeschätzt wird, bezieht ALG2. Wer Sozialhilfe bezieht wird eben als nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend angesehen. Dass die Betroffenen das manchmal anders einschätzen, ist zu verstehen.

Und die 1-Euro-Jobs werden ja ohnehin mit Skepsis betrachtet: Es gibt ganz wenige Betroffene die sich über diese Tätigkeit freuen, die meisten sehen sie als Zumutung und es wird immer befürchtet, dass dadurch reguläre Arbeitsplätze verloren gehen.

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Wenn Dein Onkel Sozialhilfe bezieht, dann ist er nicht mehr arbeitsfähig. Soweit ich weiß, wird ihm das verdiente Geld auf die Sozialhilfe angerechnet. Das würde aber bedeuten, er kann dort weiter arbeiten, muss es sich aber anrechnen lassen. Liege ich richtig? Weitere Antworten wären toll!

sondern hat immer von der Summe aus Euro-Job und Sozialhilfe gelebt. Dieses Standbein bricht ihm nun weg.

Also ich finde, dass Sozialhilfe und ein zusätzlicher 1€ Job kein Standbein sein dürfte.

Dein Onkel ist also in der Lage 4 Std. täglich zu arbeiten und bezieht Sozialhilfe, obwohl es so ist, dass eine Erwerbstätigkeit eines Sozialhilfeempfängers einen geringeren Umfang als 3 Stunden pro Tag haben darf, hmmmm.....

Bei höherer Leistungsfähigkeit würde er eigentlich in den Leistungsbereich des SGB II, also in Hartz IV übergehen.

Aber auch als Sozialhilfeempfänger dürfte er mehr als 128 € dazuverdienen, denn Sozialhilfeempfänger können 30 % des aus Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens, höchstens jedoch 195,50 € (= 50 % der Regelbedarfsstufe 1) für sich behalten.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sozialhilfe-368.html