Datenschutz verletzt?

2 Antworten

Deine Freundin kann nicht bedienen und gleichzeitig Essen kochen. Wie lange die Küche für ein Essen braucht, kann sie wohl nicht beeinflussen.

Ansonsten wärst du betroffen von einem Verstoß gegen das Verschwiegenheitsgebot. Eine Kündigung deiner Freundin ist nicht so ohne weiteres möglich, sie müsste zunächst eine Abmahnung erhalten. An Stelle deiner Freundin würde ich mir dennoch einen anderen Job suchen, denn bei einem Laden zu arbeiten, der mir solche abstrusen Vorwürfe macht, würde ich nicht wollen.

An Stelle Deiner Freundin würde ich der NGG beitreten und der Kündigung widersprechen

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Bei einer ordentlichen (~fristgemäßen) Kündigung muss der Arbeitgeber Kündigungsfristen beachten. Sie können sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

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