Darf ein Händler für die Rücknahme von Ware auf die ec-Karte bestehen, mit der bezahlt wurde?
In einem großen Kaufhaus habe ich zwei Artikel mit einem Gesamtpreis von 80 € gekauft und mit der ec-Karte bezahlt Da diese nicht passen, wollte ich sie zurückbringen und den Kaufpreis erstattet bekommen. Da ich die ec-Karte nicht dabei hatte, wurden die Artikel nicht zurückgenommen und der Kaufpreis zurückgegeben. Der Kauf liegt so weit zurück, dass das Geld schon lange vom Kunde abgebucht ist. Die einzige Alternative, die mir angeboten wurde, war die Rücknahme und als Ersattung ein Einkaufsgutschein. Ist das rechtlich erlaubt?
1 Antwort
Das ist durchaus möglich, denn eine Gutschrift erfolgt so auf das gleiche Bezahlmittel. Sonst könnte man ja etwas kaufen und gleich wieder rückgängig machen, um billig Cash zu bekommen.
Das ist übrigens auch bei Kreditkartenzahlungen typischerweise so. Für den Merchant hat das den Vorteil, daß nicht Gebühren für die Transaktion anfallen, da diese wieder storniert wird. Ansonsten müsste der Merchant Gebühren für die Transaktion zahlen und den Nennwert dem Kunden zurückgeben, d.h. es gehen 1-4% des Kaufpreises dem Händler verloren.