Darf die Stadt wegen Versäumnis Elternbeitrag f. 3 Jahre nachträglich einfordern?

1 Antwort

Hallo, anscheinend ist eine Nachzahlung rechtlich ok. Städte und Gemeinden haben nur eine Entscheidung zu einem Musterklageverfahren abgewartet. Seit dem rechtskräftigen Urteil (Verwaltungsgericht Arnsberg, 9 K 1632/11) wurden vielerorts " Rückwirkende Korrekturen " verschickt, so wie ggf. in deinem Fall. Um soziale Härten zu verhindern, können betroffene Eltern einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Hier einmal näheres zu Kitagebühren Nachforderungen in Hagen : http://www.wochenkurier.de/archiv/2012/11/07/kita-gebuehren-in-hagen-700-nachzahlungen/

Gruß K.