Darf die Sparkasse eigenmächtig Sparbuchkonten auflösen?
Jemand hat Sparbücher der Sparkasse gefunden, die vor vielen Jahren Oma und Opa für die Enkel angelegt haben. Scheinbar waren diese auch bei Oma und Opa in Vergessenheit geraten und es war nicht viel drauf.
Deshalb ging der Jemand zur Bank und wollte diese "Kontoleichen" auflösen. Gleichzeitig sollte festgestellt werden ob in den letzten 14 Jahren noch Zinsen oder Überweisungsbeträge eingegangen sind.
Am Schalter hieß es dann: Nachtragen geht nicht, die Konten sind zwischenzeitlich aufgelöst und mit anderen aufgelösten Sparbüchern auf ein Sammelkonto gebucht worden.
Ich finde diese Verfahrensweise zweifelhaft und möchte Euch fragen,
ob Ihr so eine Vorgehensweise kennt, ob das zulässig ist, warum das zulässig ist und wo was darüber steht.
Dank b
2 Antworten
Diese Vorgehensweise, verwaiste Konten aufzulösen und das darauf vorhandene Guthaben auf sog. "Verwahrkonten" weiterzuführen ist banküblich.
"Verwaist" ist ein Konto i.d.R. dann, wenn über einen bestimmten (bankintern festgelegten) Zeitraum keine Kontenbewegungen mehr erfolgen.
Die Ansprüch des/der Kontoinhaben oder etwaiger Erben auf das Konto - und besonders auf das Guthaben - gehen dabei nicht verloren, sondern es handelt sich um eine rein bankinterne Angelegenheit, in welcher Form das Konto geführt und verwaltet wird. Insofern ist es auch zulässig.
Das geht aber nicht in die Unendlichkeit, sondern lediglich 30 Jahre lang (siehe Par. 197 BGB "Verjährungsfrist"). Danach ist ein Anspruch erloschen und die Bank löst das Verwahrkonto endgültig auf und vereinnahmt etwaiges Guthaben selbst (z.B. "AO Ertrag aus verjährten Verwahrkonten")
Vielen Dank. Jetzt bin ich noch gespannt, ob es wenigstens eine Abrechnung gibt.
Hallo,
https://mobil.ksta.de/sparbuch-boese-ueberraschung-am-schalter-12317036
selbst zwar nicht gelesen..... vielleicht hilft dir dieser Link bei der Beantwortung dieser Frage.
Gruß!
Danke schonmal, Gänseliesel. Da Du den Text nicht gelesen hast:
Alle vier bis fünf Jahre löst die Sparkasse (hier die Kölner) Sparbücher auf, auf denen 5 Jahre nichts passier ist und die unter 200,- € aufweisen.
Das Geld geht auf ein Sammelkonto.
Wenn der Kunde sich später meldet, kann er selbstverständlich sein Guthaben bekommen.
Erscheint er persönlich bei der Bank kann er es dann bar ausgezahlt bekommen und das entwertete Sparbuch behalten.