Darf die Sparkasse eigenmächtig Sparbuchkonten auflösen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Vorgehensweise, verwaiste Konten aufzulösen und das darauf vorhandene Guthaben auf sog. "Verwahrkonten" weiterzuführen ist banküblich.

"Verwaist" ist ein Konto i.d.R. dann, wenn über einen bestimmten (bankintern festgelegten) Zeitraum keine Kontenbewegungen mehr erfolgen.

Die Ansprüch des/der Kontoinhaben oder etwaiger Erben auf das Konto - und besonders auf das Guthaben - gehen dabei nicht verloren, sondern es handelt sich um eine rein bankinterne Angelegenheit, in welcher Form das Konto geführt und verwaltet wird. Insofern ist es auch zulässig.

Das geht aber nicht in die Unendlichkeit, sondern lediglich 30 Jahre lang (siehe Par. 197 BGB "Verjährungsfrist"). Danach ist ein Anspruch erloschen und die Bank löst das Verwahrkonto endgültig auf und vereinnahmt etwaiges Guthaben selbst (z.B. "AO Ertrag aus verjährten Verwahrkonten")

betroffen 
Fragesteller
 19.11.2018, 16:16

Vielen Dank. Jetzt bin ich noch gespannt, ob es wenigstens eine Abrechnung gibt.

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Hallo,

https://mobil.ksta.de/sparbuch-boese-ueberraschung-am-schalter-12317036

selbst zwar nicht gelesen..... vielleicht hilft dir dieser Link bei der Beantwortung dieser Frage.

Gruß!

betroffen 
Fragesteller
 13.11.2018, 19:27

Danke schonmal, Gänseliesel. Da Du den Text nicht gelesen hast:

Alle vier bis fünf Jahre löst die Sparkasse (hier die Kölner) Sparbücher auf, auf denen 5 Jahre nichts passier ist und die unter 200,- € aufweisen.

Das Geld geht auf ein Sammelkonto.

Wenn der Kunde sich später meldet, kann er selbstverständlich sein Guthaben bekommen.

Erscheint er persönlich bei der Bank kann er es dann bar ausgezahlt bekommen und das entwertete Sparbuch behalten.

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