Buyout in Rechnung?

2 Antworten

Abgesehen von einer Tagesgage sind doch die Buyouts Deine wesentliche Einnahmequelle, wenn die Verwendung des Materials stattfindet und Du dem Auftraggeber Nutzungsrechte (ggf. nach Medienkanälen, Zeitraum, Art der Kontexte) einräumst.

Natürlich gehört das auf die Honorarabrechnung.

Das sollte dir der Auftrageber/Arbeitgeber beantworten können!