Bürgschaft unterschreiben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.

§ 766 BGB - Schriftform der Bürgschaftserklärung

§ 767 BGB - Umfang der Bürgschaftsschuld

Das ist die rechtliche Grundlage.

In dem oben geschilderten Fall ist zu erwarten, dass der Bürge eintreten muss, da die Gläubigerin wohl nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Von daher kann man nur dirngend abraten, die Bürgschaft einzugehen.

Problem: es ist wohl die eigene Schwester, die voraussichtlich bei dem Nichtbürgen des Bruders in die Privatinnsolvenz gelangen könnte.

Die alles entscheidende Frage ist, nur eine Familie in den Ruin zu treiben, oder gleich die zweite Familie hinterher - Beim Geld und hier der Existenz hört eben auch die Verwandtschaft auf.

hallo noch mal, jetzt ist doch noch eine frage aufgetreten. also nehmen wir an die gläubiger gehen jetzt ins grundbuch wie gehts dann weiter? kommt dann gleich die zwangsversteigerung obwohl sie den 1. rangigen kredit pünktlich zahlen. wie lange kann dieses verfahren dauern?

danke nochmal und lg

Mandrake  09.01.2011, 09:33

Wenn du deine neue Frage unter "Antworten" (versteckt) platzierst, wirst du hier kaum noch neue Antworten erhalten! :)

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Mandrake  09.01.2011, 09:33

Wenn du deine neue Frage unter "Antworten" (versteckt) platzierst, wirst du hier kaum noch neue Antworten erhalten! :)

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wir sind jetzt total überfördert und wissen nicht was wir machen sollen. wir haben ein sehr gutes verhältnis und wollen auch irgendwie helfen es geht ja auch ums haus (ach ja im haus wohnt derzeit nur die mutter meine schwägerin hat eine wohnung). können wir das haus überhaupt retten? wäre eine hausübergabe noch möglich wenn der konkurs schon läuft?

mit jeder antwort ist uns sehr geholfen,

vielen dank für eure hilfe

lg nils

Charli  08.01.2011, 17:23

Wenn der Konkurs läuft, kannst du gar nichts mehr machen. Im Gegenteil, du machst dich strafbar, wenn du etwas entziehst. Im Kreditwesen bei Banken, heißt es: Nie gutes Geld, schlechtem hinterher werfen. Verstanden? Vielleicht reicht der Versteigerungserlös aus, um sämtliche Forderungen zu befriedigen. Das PLUS wird ausgezahlt. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Die Bürgschaft wird auch in der Schufa eingetragen, falls du mal selbst einen Kredit benötigst, ist das sehr hinderlich.

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nils1980 
Fragesteller
 08.01.2011, 21:09
@Charli

hallo noch mal, jetzt ist doch noch eine frage aufgetreten. also nehmen wir an die gläubiger gehen jetzt ins grundbuch wie gehts dann weiter? kommt dann gleich die zwangsversteigerung obwohl sie den 1. rangigen kredit pünktlich zahlen. wie lange kann dieses verfahren dauern? danke nochmal und lg

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Charli  08.01.2011, 21:26
@nils1980

Wenn die Gläubiger nicht ihr Geld bekommen, wird das Objekt versteigert. Der Erlös wird dann entsprechend den Rängen verteilt. Die Dauer kann man vorher nie sagen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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nils1980 
Fragesteller
 08.01.2011, 21:56
@Charli

von welchen faktoren hängt das zb ab? gehen die gläubiger dann auch nur mit ihrer 20% vorderung ein oder mit der eigentlichen summe?

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