Brückentage = Urlaub nehmen müssen?
Hallo an alle, bin mit meiner Firma in einen staatlichen Unternehmen als Dienstleister tätig. An allen sg. Brückentagen dürfen die Eigenangestellten Urlaub bzw. Überstunden abarbeiten. Wir selber haben keine Möglichkeit diese zu machen und auch an den Tagen beim Kunden und auch in unsere Firma gibt es keine Möglichkeit zu arbeiten. Wir arbeiten unsere 8 Std. ab - nicht mehr und nicht weniger. Für diese Tage müssen wir leider Urlaub nehmen müssen (laut AG). Ist es wirklich so das wir für die Brückentage Urlaub nehmen müssen oder gibt es auch eine andere Möglichkeit? Bei 26 Urlaubstagen im Jahr fallen da leider einige weg, auch zwischen Weihnachten und Neujahr. Ich hoffe Sie können mir hier sachlich helfen und bedanke mich im Voraus. MFG Grabson72
5 Antworten
aktuell zum Thema vom Mai 2016:
http://www.neueste-nachrichten.eu/aus-fuer-brueckentag-arbeitgeber-und-gewerkschaften-einigen-sich/
Sie haben mich vielleicht nicht VERSTANDEN!Ich gebe für die Brückentage mein Urlaub ab und MUSS TROTZDEM AM SAMSTAG ES ABARBEITEN!!!
Wir arbeiten unsere 8 Std. ab - nicht mehr und nicht weniger.
Also hast Du keine Überstunden zum "Abarbeiten" an einem Brückentag und musst einen Tag Urlaub nehmen, wie alle anderen Angestellten auch.
Der Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen und hat dabei im betrieblichen Interesse einen ziemlichen Ermessenspielraum. Einen Rechtsanspruch auf Urlaub an einem Brückentag gibt es nicht. Urlaubstage fallen dadurch aber nicht weg.
Glaube auch, dass es so korrekt ist ... Manche Firmen haben auch festgesetzten Betriebsurlaub und dafür gehen dann Urlaubstage drauf usw
Diese Sachverhalte stellen ein dringendes betriebliche Erfordernis dar. Der Arbeitgeber kann Dir also diese (in diesem Jahr drei) Brückentage und (ebenfalls drei) Tage "zwischen den Jahren" aufdrücken.
Es bleiben 20 Urlaubstage übrig, gesetzlich müssen es lediglich 10 sein.