Hallo guten Tag, ich habe eine Frage bez. allgemeiner Verkehrskontrolle, BtMG. Kurz zum Hintergrund :
Vor gut 1,5 Jahren war mein Freund mit einem Kollegen zu Fuß Richtung Einkaufsvirtel unterwegs, als die beiden von 2 Zivilen Polizisten einer allgemeinen Personenkontrolle unterzogen wurden. Dabei wurden bei meinem Freund 2 Extacy Tabletten gefunden, worauf hin die Beamten eine Wohnungsdurchsungung veranlaßt haben.
(Dazu muss ich kurz erklären, mein Freund war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bei mir gemeldet. Außerdem wurde er ca ein halbes Jahr zuvor in dem Auto meiner Nachbarin Verhaftet daher vermute ich die Beamten gingen davon aus die beiden wären ein Paar)
Als die Beamten an unserem Haus ankamen sahen sie seinen Namen an meinem Klingel Schild und verschafften sich mit seinem Schlüssel Zugang zur Wohnung. Ich kam ca 20 Minuten später nach Hause als die durchsung in vollem Gang war. Es wurden ca 80gr. Amphetamin gefunden. Dummerweise antwortete ich auf die Frage eines Polizisten, ob ich Drogen konsumieren würde mit ja...
Mir wurde bis Dato kein durchsungsbeschluss gezeigt, ebenso kam bis heute weder eine Anklage noch sonstiges kein Beschluss nichts. Mein Freund bekam lediglich eine Anzeige wegen den 2 Extacy Tabletten (oben beschrieben)
Ich gehe davon aus das die Beamten einen Fehler bez. Durchsungsbeschluss machten, da ich bei der Durchsungen sehen konnte, daß die Polizei die Akte meiner Nachbarin dabei hatte.
Wie dem auch sei. Ich hatte seither einmal eine allgemeine Verkehrskontrolle, als der Polizist über Funk meine Daten abgefragt hat, hörte ich wie ihm irgendwas mit 29 BtMG durch gegeben wurde. Es wurde dann letztlich kein Drogen test durchgeführt und ich konnte nach 30 min. weiterfahren. Meine Frage ist, warum ist bei meinem Daten ein BtMG Verstoß hinterlegt. Ich bin weder vorbestraft, keinerlei Anzeigen. und nie ein einziges mal positiv getestet worden. Darf das sein, Aufgrund der Durchsung bei mir zuhause? Selbst wenn die Durchsuchung "illegal" war? Ist das weil ich damals auf die Frage ob ich Drogen nehme mit Ja geantwortet habe?
Von der Führerschein stelle kam übrigens auch nichts schriftliches zu mir. Kann ich veranlassen das dieser Polizeiliche Eintrag gelöscht wird?
Liebe Grüße und danke schon mal.