Bav (Betrieblichealtersvorsorge)?
Moin, hätte da Mal eine Frage, und zwar habe ich eine Betrieblichealtersvorsorge abgeschlossen, wo ich auch nach allen Unterschriften etc, davon aus ging das alles läuft, jetzt ein Jahr später bekomme ich meine Lohnabrechnung und sehe, dass meine Beiträge scheinbar genau 12 monate nicht abgebucht wurden und mir dementsprechend die Beiträge rückwirkend abgezogen wurden, sodass ich quasi nichts mehr von meinem Lohn habe.
Jetzt ist die Frage was kann ich da tun? wer ist der Schuldige, letztendlich habe ich meinen Teil die Altervorsorge abzuschließen erfüllt, meine versicherung hat ihren Teil auch erfüllt, sprich ist die Schuld also beim Chef/ bzw seinem Steuerberater, was kann ich da tun, man kommt sich natürlich auch extrem verarscht vor, laut meinem Chef hätte ich ja auf die Abrechnung schauen sollen, das ist damit meiner Meinung nach aber auch nicht gegessen und kommt mir vor als würde man versuchen die Schuld von sich auf andere zu schieben, bevor ich falsche Schritte einleite dachte ich mir hier kann wer helfen.
Mfg
1 Antwort
Dir ist kein Schaden entstanden!
Die nunmehr größere Summe, die abgebucht wurde, ist sicherlich nicht höher als wenn das monatlich abgebucht worden wäre.
Und ja, sorry, Dein Chef hat Recht!
Jeder Mensch, jede Firma kann und darf mal Fehler machen. Umso wichtiger ist es, dass auch Du deinen Beitrag leistest, diese Fehler zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu entdecken!
Deine Pflicht ist es nämlich, regelmäßig deine Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen zu kontrollieren!
Dir dennoch alles Gute!🍀🍀🍀
Interessant wäre jetzt noch, ob die Beiträge dennoch seitens der Firma monatlich in die Versicherung eingezahlt wurden und es "nur" in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt wurde. In diesem Fall stimme ich Alarm67 zu. Dafür hattest Du ja auch die Monate zuvor mehr Netto-Auszahlung.
Sofern die Beiträge auch erst im Nachhinein an die Versicherung gezahlt wurden, könnte man noch mit entgangenen Kapitalerträgen argumentieren.
Aber wie Alarm67 schon geschrieben hat: auch der Arbeitnehmer hat eine Mitwirkungs- und Kontrollpflicht.