Baufinanzierung: Abschlagszahlungen nach Baufortschritt
Frage an Baufachleute: Gibt es bei der Höhe der Abschlagszahlungen, die nach Baufortschritt geleistet werden, allgemein gültige %-Sätze? - z.B. nach erfolgtem Bauaushub x % vom Gesamtpreis, nach Kellerfertigstellung y %, bei Rohbau fertig z %, usw. bis zu der Abnahme? Oder ist dies den Vertragsparteien überlassen, was sie vereinbaren? Bestimmt gibt es aber Erfahrungswerte dafür. Es handelt sich hier um den Vertrag zwischen dem Bauherrn mit dem Bauträger zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Meine Internetrecherche war bisher ohne Erfolg.
2 Antworten
Bei der Internet - Recherche googeln nach MaBV ( Zahlung entsprechend der Makler- und Bauträger-Verordnung ), von der vertraglich natürlich abgewichen werden darf. Häufig sind die Angaben hierzu ziemlich einseitig, je nach Sichtweise des Betrachters. So wird gerne empfohlen, die letzte Rate einzubehalten, da ist aber Ärger vorprogrammiert. Korrekt: Mit Bürgschaft die Zahlungen abzusichern, mit denen der Bauunternehmer in Vorleistung geht, sowie Zahlung der letzten Rate gegen Erhalt einer Bürgschaft des Unternehmens ( Gewährleistungsbürgschaft ) bzw. eines Kautionsversicherungsscheines.
Der Laie kann weder den Baufortschritt noch das prozentuale Risiko hinter den Abschlagszahlungen abschätzen. Da kann man sich auch professionelle Hilfe holen, ohne gleich einen Architekten nach Honorarordnung bezahlen zu müssen.
Zum Thema Zahlungsbedingungen hier ein Link: http://www.vpb.de/presse-service-zahlungsplan.html