Arbeit - Gutschein von Drittanbieter Versteuern?
Hallo Zusammen,
aktuelles Szenario ist, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber im Außendienst angefangen habe und dabei kann es vorkommen das man auch mal mehrere Tage bei einem Kunden ist, weshalb man sich ein Hotelzimmer Mieten muss.
So folgendes:
Das Buchen der Hotels wird nicht durch die Firma selbst, sondern über die Webseite oder App eines Drittanbieters durchgeführt. Hierbei wird dann je nachdem wie früh man bucht, wie lange der Aufenthalt ist und wo man ein Hotelzimmer bucht ein Durchschnittspreis vom Besagten anbieter ermittelt. (Diese buchen dann auch nur von Online Portalen wie Booking, Trivago, etc.)
Sie ermitteln also einen Durchschnittspreis zu dem man dann ein Zimmer buchen kann. Wenn man nun ein Hotelzimmer bucht, welches weit unter diesem Durchschnittspreis liegt, dann besteht die Möglichkeit, dass man nach der Reise ein Bonusguthaben erhält, da man Geld für die Firma "gespart" hat.
Das Guthaben kann dann Benutzt werden um bei der nächsten Reise ein Hotel zu buchen, welches über dem Budget liegt oder man kann sich auch eine Private Reise (Flug, Zug, Hotel) buchen oder aber das Guthaben als Amazon Gutschein erhalten.
Wie muss hier verfahren werden, muss der Arbeitgeber dies versteuern oder müsste ich dies, falls ich es in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber selbst hat keinen Einfluss wann man es erhält und wie viel, beziehungsweise ob man überhaupt etwas erhält.
1 Antwort
Der Arbeitgeber muss nur das "versteuern" was er tatsächlich erhalten hat. Oder besser gesagt, was er tatsächlich bezahlt hat (an Dich oder an ein Hotel), das kann er als Betriebsausgabe abziehen.
Und Du kannst auch nur Deine tatsächlichen Ausgaben als Betriebsausgabe absetzen. Wenn es da eine Vereinbarung gibt, über ein bestimmtes Gesamtbudget, das Du beruflich nutzen kannst, spielt das für die Steuer keine Rolle. Wenn Du einen Gutschein bekommst, den Du dann beruflich nutzt, dann ist das im Rahmen Deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung als Einnahme/ Ausgabe einzurechnen.
Wenn Du beruflich unterwegs bist und mal in einem billigen Hotel übernachtest, hast Du keinen Vorteil den du versteuern müsstest. Anders wäre die Sache nur, wenn Du im Beruf Hotelkosten ersparst und diese Ersparnis nutzt, um damit privat Urlaub zu machen. Dann müsste das versteuert werden. Wenn Du also den Gutschein des Drittanbieters privat nutzt, dann ist das ein Sachbezug, der der Einkommenssteuer unterfällt.