Anzeige wegen Drohung - habe Borderline (diagnostiziert)?

2 Antworten

Mit so einem Schnickschack mag sich weder ein Polizist noch ein Staatsanwalt und auch kein Richter befassen. Offenbar hast nicht Du das Problem mit der Impulsivität, sondern diese Dame. Möglicherweise hat sie Dich angezeigt.

Du kannst zurück schreiben, dass sie mit ihren Reden lästig war und Dich über eine längere Zeit provoziert hat. Deshalb hast Du ihr sinngemäß gesagt, sie solle Dich in Ruhe lassen. Sofern sie das verletzt haben sollte, tut Dir das Leid.

Wenn das Schreiben von der Polizei kommt, oder von der Staatsanwaltschaft, (von einem Gericht wohl eher nicht, denn ein Gericht reagiert nicht so schnell und auch nicht, ohne dass es vorher polizeiliche Ermittlungen gegeben hat) dann kannst Du davon ausgehen, dass das Verfahren wieder eingestellt wird.

Naja, das Ganze ist nun 1 Woche her und heute kam ein Schreiben vom Verwaltungsgericht ich solle mich zu dem Vorfall äußern..

Bist du dir da bei dem Verwaltungsgericht sicher? Dann wird es kaum um den Vorfall gehen...

Nicilainchen 
Fragesteller
 11.07.2022, 16:31

Verzeihung, mein Telefon hat Gericht automatisch ersetzt. Strafgericht

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Nicilainchen 
Fragesteller
 11.07.2022, 22:52

Ich möchte kurz Stellung nehmen:

1. Frage hier aus Österreich

2. Habe überlegt, es dürfte heute 12 Tage her sein

3. Ja Schreiben kam vom Gericht

4. Nein das ist kein FAKE oder sonst was, nur Panik meinerseits..

5. Ich dachte es würde sich hierzu handeln (mir wäre sonst nichts eingefalle), ich hab vorhin mit dem Gericht telefoniert & mir wurde mitgeteilt, dass es sich um eine Ruhestörung handelt die ich vor 4 Monaten gemeldet hatte..

Also hiermit: Sorry an alle, ich war etwas in Panik versetzt weil ich dachte es handle sich um diesen Vorfall und nicht um etwas so altes, wobei ich damals auch meinte ich verzichte auf eine Anzeige.

Danke an alle trotzdem!

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orgel  11.07.2022, 23:09
@Nicilainchen
mir wurde mitgeteilt, dass es sich um eine Ruhestörung handelt die ich vor 4 Monaten gemeldet hatte..

Dann hat es sich ja geklärt, die 4 Monate sind eine eher übliche bzw. glaubhaftere Zeit für die Reaktion eines Gerichts, im Gegensatz zu einer Woche.

Also hiermit: Sorry an alle, ich war etwas in Panik versetzt weil ich dachte es handle sich um diesen Vorfall

Kein Problem, deine „Panik“ ist in der Situation auch nachvollziehbar. Wenn da tatsächlich was kommen sollte, dann melde dich hier gerne nochmal. Auch wenn es unwahrscheinlich ist.

Dir alles Gute.

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