Angestellt + Selbständig + 450,- Euro Job
Die Einstufung, ob hauptberuflich Soziialversicherungspflichtig oder Selbständig obliegt der Krankenkasse. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen ist dies jeweils eine Einzelfallentscheidung unter Zuhilfenahme von Gerichtsurteilen. Bei einem Einkommen / Zeitaufwand von 80% auf Steuerkarte und 20% aus einer Selbständigkeit ist die Sache klar und bedarf keiner umfangreichen Diskussion. Wie sieht es aber bei Grenzfällen aus? Wer wurde schon einmal gegen seinen Willen als Selbständiger eingestuft? Wurden rückwirkend Beiträge erhoben, oder wurde die Einstufung nur für die Zukunft vorgenommen? Wie würde eurer Ansicht nach bei folgender Konstellation eingestuft werden: 10.000,- Euro brutto aus dem Angestellenverhältnis + 12.000,- Euro Gewinn aus der Selbständigkeit + 4.000,- Euro netto aus einem 450,- Job.
1 Antwort
Bei der Gewichtung (ohne jetzt die aufgewendete Arbeitszeit ins Gewicht zu nehmen) tendiere ich dafür, dass hier eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
Bedeutet das als gesetzlich Versicherter sowohl das Geld aus der Angestelltentätigkeit als auch der Gewinn der Selbständigkeit zur Beitragsbemessung heran gezogen wird. Mind. aber 75% der monatlichen Bezugsgröße. Die Arbeitgeberbeteiligung würde auch weg fallen.
Rechtssicherheit bietet nur ein Statusfeststellungverfahren.
Meiner Krankenkasse (Barmer) habe ich diesen hypothetischen Fall vorgelegt. Die ersten drei Ebenen der Barmer konnten mir bis jetzt keine sichere Antwort geben. Es wurde zwar ebenfalls dazu tendiert, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt. Aber nach meinem Einwand, dass der 450,- Euro Job eine unselbständige, weisungsabhängige Tätigkeit ist, war man sich bei der Barmer nicht mehr sicher, wie sie bei einer solchen Konstellation Einstufen würden.