ab wann wieder wohngeldantrag?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Neuantrag hat nichts mit zu Unrecht bezogenem Wohngeld zu tun. Soll heißen : unabhängig davon, ob Du einen neuen Antrag stellst oder nicht, mußt Du mit Konsequenzen wegen zu Unrecht bezogenen Leistungen rechnen.

Gastarbeiter 
Fragesteller
 19.12.2011, 08:29

Also muss ich damit rechnen das ich doch nachzahlen muss die 4monate die ich erhalten habe =(aber kriege ich den erleichterungsmöglichkeiten?? Bzw. Auch wenn ich wohngeld kriege..... aber weißt du denn wie lange solche daten gespeichert werden? Oder wann die gelöscht werden??

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