Ich bin auch früher nicht oft ins Restaurant gegangen - für mich hat sich daher nichts geändert.
Das ist wohl eher eine Beziehungs- als eine Finanzfrage.
Aussagen wie
"Da hat er immerhin sich mit 50€ beteiligt, was er mir seit Wochen vorwirft."
"und besteht auch darauf dass ich ihn abhole."
"Ich möchte halt nicht als Abzockerin dastehen, da er das so hinstellt."
"Er will alles mitbenutzen und sieht nicht ein zu sparen, aber beschwert sich sobald ich eine Beteiligung verlange."
zeigen doch überdeutlich, wes Geistes Kind der Typ ist.
"Habt jemand eine Lösung da dieses Streits mich stressen und uns nicht weiterbringen?"
Ja: Schieß ihn in den Wind. Er nutzt Dich aus.
Oder, wenn Du das wirklich nicht fertigbringst: Ihr verbringt Eure gemeinsame Zeit demnächst bei ihm. Natürlich ohne Kostenbeteiligung Deinerseits. Dann musst Du nicht zwei Mal hin und zurück fahren, sondern nur einmal. Mal sehen, wie seine Mutter das findet. Wenn Ihr sowieso nur vor der Glotze hängt, ist es doch egal, wo Ihr das macht.
PS:
"Gerade meint er, er sieht es nicht ein für uns beide Lebensmittel in der Zeit einzukaufen."
Muss er ja nicht. Er muss Lebensmittel für SICH kaufen, da Du offenbar nicht genug Geld hast, um ihn mit Deinen, von Dir bezahlten Lebensmitteln durchzufüttern. Will er nicht? Dann macht er halt eine Saftkur, mit den von ihm bezahlten Getränken (den Teil verstehe ich eh nicht. Wasser ist sehr günstig - wieso teilt Ihr ausgerechnet das auf?)
Vom Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung abgesehen:
Nein, das wäre nicht möglich.
Umsatzsteuerlich ist man Unternehmer immer mit ALLEM, was man tut, alle Umsätze eines Steuersubjekts sind für die Ermittlung der Grenze nach § 19 UStG zusammenzurechnen.
https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-arbeitsschutz-gilt-auch-fuer-jugendliche-ferienjobber
Also meinen Kurs - bei einem Konkurrenten - hat mein Arbeitgeber bezahlt, gegen mindestens 3 weitere Jahre dort, weder ich selbst noch meine Eltern haben da einen Cent dazugegeben (und an der Stelle in meinem Lebenslauf hätte ich von meinem Vater dafür kein Geld mehr genommen).
Warte doch erst mal ab - Du hast noch nicht mal mit Ausbildung oder Studium angefangen. Vielleicht findest Du das auch ganz grässlich und entscheidest Dich nach 2 Semestern für was völlig anderes!
Warum soll das KEIN durchlaufender Posten sein?
"Ergebnisvorab als PDF"
Ist die Erklärung denn überhaupt schon eingereicht? Ich warte dafür in aller Regel auf eine Unterschrift.
Zur eigentlichen Frage:
1. Warum meldet Ihr Euch nicht bei Eurem StB und lasst diesen die Korrektur machen?
2. Für meine Begriffe ist keiner der Vorschläge richtig, ich würde die Nachweise per digitaler Nachricht über Elster mit einem Hinweis auf die fehlerhafte Steuererklärung und einem Antrag auf Berücksichtigung der fehlenden Sonderausgaben an das Finanzamt übermitteln.
In 5 Sekunden ergoogelt:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99107023037001/herausgeber/TH-214091896/region/16
Der einzige, der das beantworten kann, ist Dein Chef. Also, was hat der gesagt, als Du mit ihm über den Fehler gesprochen hast?
Wäre ja schön, wenn Du Rückfragen mal veantworten würdest, denn davon hängt die Antwort an.
Aber sei's drum:
Eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen - entweder mit korrektem Ausweis des USt-Betrags oder mit dem Hinweis auf § 19 UStG. Vorher noch auf alle anderen Pflichtbestandteile prüfen!
(Gilt natürlich nur, wenn Du kein Privatkunde bist und dem Verkäufer bekannt ist, dass es sich um einem B2B-Verkauf handelt)
Wenn Deine Angaben im Kreditantrag korrekt waren und durch die Gehaltsnachweise bestätigt werden, wirst Du den Kredit vermutlich erhalten.
Ob die beiden Kleinkredite ohne Weiteres voll tilgbar sind, hast Du ja sicher geprüft.
Der Stiefvater hat nicht von der Mutter geerbt?
Den Wert des Hauses berechnet Euch ein Gutachter (nicht kostenlos).
Ihr würdet Eure Hausanteile an den Stiefvater verkaufen - dafür müsst Ihr alle zum Notar. Natürlich kann auch nur ein Geschwister diesen Schritt gehen - oder selbst von einem Miteigentümer kaufen.
In gesetzlicher Erbfolge? Die Erben des Stiefvaters - wenn er keine Kinder hat, sind das erst seine Eltern, wenn die bereits verstorben sind, seine Geschwister, wenn diese bereits verstorben sind, seine Nichten und Neffen usw.
Wenn er ein Testament hinterlässt - die darin eingesetzten Erben. Wenn er keine Kinder hat und zum Zeitpunkt seines Todes seine Eltern noch leben, aber nicht Erben werden, haben diese einen Pflichtteilsanspruch.
Hat Deine Mutter ein Testament hinterlassen - oder warum ist der Stiefvater nicht Mitglied der Erbengemeinschaft nach ihrem Tod geworden?
Ausbildungsplätze werden doch in der Regel nicht in den letzten paar Wochen vor Ausbildungsbeginn, sondern ein Jahr früher vergeben?
Es sind noch viele Plätze unbesetzt und Du wirst sicher etwas finden können - mit der Suche solltest Du aber JETZT SOFORT beginnen und Dich mit der Agentur für Arbeit sofort in Verbindung setzen.
Und: Du schreibst nur, dass Du seit zwei Monaten dort arbeitest. Vorher hast Du aber schon auch irgendwo sozialversicherungspflichtig gearbeitet, so dass auch ein Anspruch auf ALG besteht?
Wenn Du ein Abo hast, hast Du einen Vertrag geschlossen. Der löst sich nicht in Luft auf, in dem Du den vereinbarten Zahlungsweg sperrst. Verträge sind nun mal grundsätzlich einzuhalten, und um sie zu beenden, muss man sie kündigen. Wenn man der Meinung ist, keinen Vertrag geschlossen zu haben: der Drittanbieter ist offenbar der Meinung, dass man genau das doch getan hat. Der wird also früher oder später versuchen, an sein Geld zu kommen, und wenn er Recht haben sollte, dann wird es mit Sicherheit teurer.
Zur eigentlichen Frage: Die ist nicht beantwortbar, denn Du nennst kein einziges Datum.
Sieh doch mal auf der Honepage Deiner Stadt nach, ob die nicht irgendwo stehen haben, wie lange ein Einbürgerungsverfahren derzeit dauert.
Das hängt auch sehr davon ab, wann die Entlassumg aus der bisherigen Staatsbürgerschaft vorliegt.
Mir ist kein einziger Zusammenhang bekannt, in dem man an das BZSt Geld überweisen müsste - die wollen nicht nur scheinbar keine Kohle. Worum soll es denn hier gehen? Offenbar ja nicht um "One-Stop-Shop, Nicht EU-Regelung und VAT on e-Services" , denn die dafür zu verwenden Kontoverbindumg kennst Du ja schon.
Eine Berufsbezeichnung, die es nur in der Schweiz gibt - da scheint mir ein Schweizer Forum angebracht zu sein, ich musste googeln, was das überhaupt ist und bin damit sicher nicht allein.
In welchem Zusammenhang sind die Vermessungskosten denn angefallen? in den Fällen, die mir spontan einfallen, sähe ich höchstens einen Ansatz bei den abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
"eine Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt erhalten in der meine Steuern für 2021 und 2022 geschätzt wurden."
Nein. Du hast Schätzungsbescheide bekommen, auf diese und die folgenden Mahnungen nicht reagiert und dann eine Vollstreckungsankündigung erhalten.
In der Vollstreckungsankündigung wird nicht geschätzt, das passiert lange vorher.