• Wohin soll man denn verteilen und wieviel ist angemessen? Brot für die Welt, Ein Herz für Kinder oder Ärzte ohne Grenzen?
  • Vielleicht 20% dessen, was man kinderlos auch bei einem Lebensalter wie Joopi Heesters nicht selbst verbrauchen könnte? Dann bleibt ja immer noch 80% Reserve.
  • Sollten nicht sämtliche Antworten so toll formatiert werden? Das liest sich doch viel besser. :)))
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Eigentlich genauso selten wie früher.

  • Allerdings, mit einer Bekannten treffe ich mich manchmal irgendwo und dann auch gerne nebenbei zum späten Mittagessen. Letztes Mal war's dann nur zum Kaffee, vielleicht auch, weil es für "einfach mal nebenbei was essen" irgendwie recht teuer geworden ist.
  • Heute überleg ich gerade, ob ich mir am Montag etwas vom Chinesen holen soll, weil selbst kochen auch teurer ist als früher. Nur leider hat der nachmittags zu, wenn ich Hunger habe...
  • Weisst Du, woher diese schöne Formatierung kommt?
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Wie Kosten aufteilen in Fernbeziehung?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich führen eine Fernbeziehung.

Er ist ab und zu bei mir, so 1 Mal in 2 bzw 2,5 Monaten.

Da bleibt er 2 einhalb bis fast 4 Wochen am Stück hier.

Das erste Mal war er hier fast 4 Wochen. Da gab er mir nichts an Nebenkosten und das Essen haben wir uns geteilt, habe ihn noch zusätzlich öfters eingeladen.

Jetzt kann ich mir das nicht mehr leisten.

Ich muss 403€ für die Wohnung zahlen + Strom + Internet +GEZ und was so anfällt + alles was fürs Auto anfällt.

Er zahlt für die Fahrt zu mir ca. 70€ bis 75€ insgesamt.

Weil wir ständig wegen Geld streiten, habe ich gesagt er brauch in Zukunft sich nicht an den Nebenkosten zu beteiligen. Lediglich fürs Essen für uns beide, da er, wenn er hier ist, alles mitbenutzen kann, inklusive Schwimmbad und Auto.

Gerade meint er, er sieht es nicht ein für uns beide Lebensmittel in der Zeit einzukaufen. (Also die Getränke würde eh jeder selber für sich zahlen)

Es wäre zu teuer und ist nicht fair weil er ja die Fahrtkosten schon übernimmt (70-75€ je nach dem).

Er selbst wohnt im Haus seiner Mutter und muss keine Miete zahlen, nur Strom und Internet.

Meine Fixkosten betragen jeden Monat über 500€ + was am Auto anfällt.

Vor kurzem musste ich 1150 € fürs Auto (Reparatur usw.) ausgeben.

Da hat er immerhin sich mit 50€ beteiligt, was er mir seit Wochen vorwirft.

Wohlgemerkt will er das Auto nicht missen und besteht auch darauf dass ich ihn abhole.

Nach langem diskutieren hat er mir auch 50€ für die Nebenkosten Nachzahlung überwiesen.

Das ist aber nicht die Regel.

Ich kann mir leider das alles nicht mehr leisten und habe Angst vor einer riesen Nachzahlung, da allein die Heizkosten und Strom gestiegen sind.

Muss dazu sagen, dass wir in der Zeit die meiste Zeit in der Wohnung verbringen und der Fernseher, Laptop und Handy fast durchgehend laufen.

Ich möchte halt nicht als Abzockerin dastehen, da er das so hinstellt. Ich möchte nur eine Beteiligung, entweder dass er für uns wenigstens das Essen übernimmt (Getränke zahlt jeder selbst) oder dass er mir pro Woche 25€ an Nebenkosten überweist.

Die betragen hier ca. 200€ und jeder sein Essen selbst zahlt.

Habt jemand eine Lösung da dieses Streits mich stressen und uns nicht weiterbringen?

Sorry für den wirren Text aber ich bin schon mit dem Latein am Ende, da wir zu keiner Einigung kommen und so geht's nicht weiter, ich möchte nur zur Ruhe kommen.

Er will alles mitbenutzen und sieht nicht ein zu sparen, aber beschwert sich sobald ich eine Beteiligung verlange.

Danke schonmal fürs durchlesen und für jede Antwort.

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Jetzt mal die andere Seite:

Welche Nebenkosten entstehen denn durch seine Anwesenheit, die 25 -€ pro Woche verursachen? Die tägliche Dusche, das zweite Handy am Ladekabel? Sofa und Matraze nutzen sich schneller ab, vielleicht wird eine Waschmaschine zusätzlich gemacht? Heizt Du denn mehr, wenn jemand neben Dir sitzt, oder sitzt Ihr in unterschiedlichen Räumen?

Er fährt stundenlang zu Dir und Du erwägst, ihn nicht vom Bahnhof abzuholen, da er sich nicht an Deinen Autokosten beteiligt?

Man könnte vielleicht vereinbaren, dass er durch seine Fahrtkosten von 75,-€ die Mitnutzung von Wohnung und Auto abgegolten hat, und alle tatsächlichen Ausgaben für Essen und Trinken aufgeteilt werden.

Falls man es überhaupt noch für sinnvoll hält, sich zu treffen. Ich würde verzichten, und zwar von beiden Seiten aus.

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Die Einkünfte als Berufsbetreuerin sind umsatzsteuerfrei seit einigen Jahren.

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Neuen Job melden kann man online, über die BA-app oder telefonisch. Über Email wohl nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjQ9pKAhJKGAxWu-AIHHdv4CaoQFnoECA8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fvor-ort%2Fluebeck%2Fpresse%2F2023-125-bei-arbeitsaufnahme-die-agentur-fur-arbeit-benachrichtigen%23%3A~%3Atext%3DDas%2520kann%2520ganz%2520unkompliziert%2520%25C3%25BCber%2Cdie%2520Arbeitsaufnahme%2520ihrem%2520zust%25C3%25A4ndigen%2520Jobcenter.&usg=AOvVaw3Z6_n_b99FTsdXYgh1BZkT&opi=89978449

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Das hängt von den vorliegenden Versicherungsbedingungen ab. Also müsste Deine Mutter das bei ihrer Versicherung erfragen.

Das kann sie sich auch trauen, denn es besteht immer die Möglichkeit, einen gemeldeten Schaden zurückzukaufen. Das lohnt sich oft bei kleineren Schäden, anstelle der höheren Versicherungsbeiträge.

Eine allgemeingültige Regelung gibt es bestimmt nicht, denn es sind ja schon die möglichen Vergünstigungen sehr unterschiedlich. Angefangen bei SF 1/2 statt SF 0, bishin zu SF 25. Entsprechend unterschiedlich werden die Abstrafungen auch sein.

Wenn der Vorfall schon ein paar Tage zurückliegt, wäre die Meldung bei der Versicherung auch langsam mal fällig. "Unverzüglich" müsste das ja gemacht werden, was oft mit 3 Tagen übersetzt wird.

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Nein. Als Mitleserin hier war ich auch schon darauf aufmerksam geworden, dass alleine die Kombination 3/5 keine Abgabepflicht auslöst, wenn vom Ehepartner kein Arbeitslohn in LSK V oder VI erzielt wird.

Der Lohnsteuerabzug eines alleinverdienenden Ehepartners ist schliesslich in LSK III genau richtig (mit doppeltem Grundfreibetrag), führt jedenfalls nicht zu Nachzahlungen.

Und Wohngeld ist weder steuerpflichtig noch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt.

Trotzdem noch ein Tip: Falls Du der Aufforderung doch nachkommen willst, reicht es, den Mantelbogen auszufüllen. Das dauert keine 5 Minuten. Sämtliche elektronisch gemeldeten Zahlen muss man seit 2019 nicht mehr eintragen. Das klappt wirklich, ich habe mal nur die Krankheitskosten eingetragen und eine schöne Erstattung bekommen.

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Offenbar ja.

In diesem offiziellen Merkblatt ist der Fall unter III auch beschrieben.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwijvoaB84iGAxV7h_0HHXeHCkoQFnoECCMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.ms.niedersachsen.de%2Fdownload%2F151146%2FUnterhaltsvorschuss_Merkblatt.pdf&usg=AOvVaw0pQVU8GszxX69Nhj1PkOlP&opi=89978449

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1. Die neue Versicherung darf das.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwilvLCy_4eGAxUhhf0HHa-ICRAQFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.versicherungsrechtsiegen.de%2Fkfz-haftpflicht-und-kaskoversicherung-einstufung-in-schadenfreiheitsklasse-unter-vorbehalt%2F&usg=AOvVaw0McTiSbmniZRXeXwno8E88&opi=89978449

2. Die alte Versicherung muss Dir eine VWB ausstellen, fordere die direkt an.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjn5bPkgIiGAxXA_rsIHV9tCx0QFnoECCEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.friday.de%2Fmagazin%2Fversichererwechselbescheinigung&usg=AOvVaw3bO3ngLx1NXTBL9eRY75AV&opi=89978449

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Vor Erhalt des rechtskräftigen Beschlusses über die Restschuldbefreiung (also frühestens 14 Tage nach Eingang bei Dir) wirst Du da nichts erreichen können.

Allerdings steht in Abs.1 des Par.300 InsO dass die RSB dann ab Ende der Abtretungsfrist gilt, also rückwirkend.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjZ6qi_-4eGAxUngf0HHXFjAygQFnoECAcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Finso%2F__300.html&usg=AOvVaw0at8mo0xGO4RAC5254Muz0&opi=89978449

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Falls Du nicht auf einen guten Kurs zum Zahlungsdatum pokern möchtest, kannst Du ja eine bessere Verzinsung des Tagesgeldes organisieren.

Beispiel Zinssatz 3%, Sparrate 500 p.m., Zins nach 12 Monaten 97,50€

Zinssatz 4%, Zins 130,-€

Zinssatz 1,7%, Zins nach 12 Monaten 55,25€

Ob sich die Mühe für 40,-€ Differenz lohnt, muss jeder selbst entscheiden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiBxs2o7IeGAxUH_QIHHTjQAaAQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.zinsen-berechnen.de%2Fsparrechner.php&usg=AOvVaw0NIFrg8HHVHCe7THKtus2e&opi=89978449

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37.000 sind doch weniger als 45.000? Ich verstehe die Frage nicht.

Freigrenze bedeutet, bei Überschreiten wird alles steuerpflichtig ab dem ersten Euro. Aber nicht bei Unterschreiten der Freigrenze.

Betrachtet wird natürlich das gesamte Kalenderjahr/Geschäftsjahr. Und bei Überschreiten der Freigrenze wird anschliessend noch ein Freibetrag von 5.000 abgezogen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwij0orqiIOGAxVrgv0HHUmZDcAQFnoECBQQAw&url=https%3A%2F%2Fbernhard-assekuranz.com%2Fvereinswissen%2Fsportvereine%2Fkoerperschafts-und-gewerbesteuer-im-sportverein%2F%23%3A~%3Atext%3DEin%2520Sportverein%2520muss%2520genau%2520wie%2Csiehe%2520%25C2%25A7%252024%2520KStG)%2520vor.&usg=AOvVaw1UTDapC0V8feV6RCWhbYjk&opi=89978449

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Ein Drogenscreening ist ja keine kassenärztliche Leistung und wird daher bei einer üblichen Routineuntersuchung gar nicht durchgeführt.

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https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwie8cDYwvOFAxVahf0HHVbeBmQQFnoECB0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Ffinance%2Fsteuern-finanzen%2Fsteuerlicher-verlustabzug-bei-ausbuchung-wertloser-aktien_190_489852.html&usg=AOvVaw0pXnsRwU1a9MEWXeqQ-Kas&opi=89978449

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Der Stiefvater will Euch also Eure beiden Viertel abkaufen.

Dafür müssen alle drei bisherigen Eigentümer zum Notar.

Den Kindern (und auch dem Stiefvater) bringt das die Aufhebung einer lästigen Eigentümergemeinschaft und den Kindern eben frühzeitig fliessendes Geld.

Den Wert kann man feststellen über Gutachten (teuer), Maklerexpose (mache ich oft, ist etwas preisgünstiger) oder über Vergleichsanzeigen (kaum passend zu finden und ungenau). Über die Auft3ilung der Kosten sollte man sich vorher schriftlich einigen.

Jeder der 3 Eigentümer kann übrigens eine Teilungsversteigerung beantragen, dadurch würden alle drei Geld verlieren.

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Vermutlich wurde das mit dem Dezemberlohn ausgezahlt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjtuc-2_e6FAxVWgP0HHeDiBHEQFnoECCYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Ffinance%2Fhaufe-finance-office-premium%2Fbesteuerung-des-arbeitslohns-der-arbeitnehmer-243-zeitliche-zuordnung_idesk_PI20354_HI2529405.html&usg=AOvVaw33sQHwIBlyzO-jOdnOQkXw&opi=89978449

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Soweit ich googel, bei einem GdB ab 50% bis zu 2 Jahre früher als für Deinen Jahrgang die reguläre Altersente beginnen würde.

Im Link eine Tabelle.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj7wa2c-O6FAxVpgf0HHaBMDt0QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FRente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-frueher-in-Rente-5082072-0%2F%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Altersrente%2520f%25C3%25BCr%2520Schwerbehinderte%2520erm%25C3%25B6glicht%2Callgemeinen%2520Regelaltersgrenze%2520zur%2520Ruhe%2520setzen.&usg=AOvVaw2FOVXvJpySQRPFyr3GMZTh&opi=89978449

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Das war wohl "stille Post". Interessant wäre mal zu wissen, was der Steuerberater wirklich gesagt hat.

Richtig ist nur, dass eine Person mit Einzelveranlagung bei Einkünften unter 11.000 Euro keine Steuer zu zahlen hat.

Deine Schwägerin ist ja vermutlich verheiratet und wird wohl mit ihrem Mann die Zusammenveranlagung beanspruchen. Ihre Einkünfte zählen also trotzdem dazu und sind per Steuererklärung zu erklären.

Ein Gewerbe ist anzumelden, wenn nachhaltig Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Das ist vielleicht noch nicht der Fall, wenn man einmalig etwas macht. Aber über das ganze Jahr 6.000 Euro wäre ein meldepflichtiges Gewerbe.

Du solltest die Familienversicherung nochmals prüfen. Die Einkommensgrenzen wurden ja erhöht.

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42,48% bei einem zvE von 400.000.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi5wsnH4OWFAxXBhP0HHQWDBlAQjBB6BAgLEAE&url=https%3A%2F%2Fwww.bmf-steuerrechner.de%2Fekst%2Feingabeformekst.xhtml&usg=AOvVaw2a-wqPPd3Rbdt5zphZDdS_&opi=89978449

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Wenn Du schon Geld ausgeben willst für eine app/ein Programm, dann such Dir halt eines, welches auch Anlage EÜR und Anlage G kann. Z.B. Wiso Steuer kann das wohl und kostet auch nicht viel mehr als Steuerbot.

Die Zahlen für die EÜR musst Du aber wohl separat ermitteln, eine Buchhaltungssoftware ist nicht enthalten.

EÜR einfach erklärt und kostenlose Vorlage:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjX16655-GFAxXD_AIHHSsxB0YQFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.pierretunger.com%2Fcms%2F&usg=AOvVaw2qpkEHg7VXc0zYkXxcWrIK&opi=89978449

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