- Wohin soll man denn verteilen und wieviel ist angemessen? Brot für die Welt, Ein Herz für Kinder oder Ärzte ohne Grenzen?
- Vielleicht 20% dessen, was man kinderlos auch bei einem Lebensalter wie Joopi Heesters nicht selbst verbrauchen könnte? Dann bleibt ja immer noch 80% Reserve.
- Sollten nicht sämtliche Antworten so toll formatiert werden? Das liest sich doch viel besser. :)))
Eigentlich genauso selten wie früher.
- Allerdings, mit einer Bekannten treffe ich mich manchmal irgendwo und dann auch gerne nebenbei zum späten Mittagessen. Letztes Mal war's dann nur zum Kaffee, vielleicht auch, weil es für "einfach mal nebenbei was essen" irgendwie recht teuer geworden ist.
- Heute überleg ich gerade, ob ich mir am Montag etwas vom Chinesen holen soll, weil selbst kochen auch teurer ist als früher. Nur leider hat der nachmittags zu, wenn ich Hunger habe...
- Weisst Du, woher diese schöne Formatierung kommt?
Jetzt mal die andere Seite:
Welche Nebenkosten entstehen denn durch seine Anwesenheit, die 25 -€ pro Woche verursachen? Die tägliche Dusche, das zweite Handy am Ladekabel? Sofa und Matraze nutzen sich schneller ab, vielleicht wird eine Waschmaschine zusätzlich gemacht? Heizt Du denn mehr, wenn jemand neben Dir sitzt, oder sitzt Ihr in unterschiedlichen Räumen?
Er fährt stundenlang zu Dir und Du erwägst, ihn nicht vom Bahnhof abzuholen, da er sich nicht an Deinen Autokosten beteiligt?
Man könnte vielleicht vereinbaren, dass er durch seine Fahrtkosten von 75,-€ die Mitnutzung von Wohnung und Auto abgegolten hat, und alle tatsächlichen Ausgaben für Essen und Trinken aufgeteilt werden.
Falls man es überhaupt noch für sinnvoll hält, sich zu treffen. Ich würde verzichten, und zwar von beiden Seiten aus.
Die Einkünfte als Berufsbetreuerin sind umsatzsteuerfrei seit einigen Jahren.
Neuen Job melden kann man online, über die BA-app oder telefonisch. Über Email wohl nicht.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjQ9pKAhJKGAxWu-AIHHdv4CaoQFnoECA8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fvor-ort%2Fluebeck%2Fpresse%2F2023-125-bei-arbeitsaufnahme-die-agentur-fur-arbeit-benachrichtigen%23%3A~%3Atext%3DDas%2520kann%2520ganz%2520unkompliziert%2520%25C3%25BCber%2Cdie%2520Arbeitsaufnahme%2520ihrem%2520zust%25C3%25A4ndigen%2520Jobcenter.&usg=AOvVaw3Z6_n_b99FTsdXYgh1BZkT&opi=89978449
Das hängt von den vorliegenden Versicherungsbedingungen ab. Also müsste Deine Mutter das bei ihrer Versicherung erfragen.
Das kann sie sich auch trauen, denn es besteht immer die Möglichkeit, einen gemeldeten Schaden zurückzukaufen. Das lohnt sich oft bei kleineren Schäden, anstelle der höheren Versicherungsbeiträge.
Eine allgemeingültige Regelung gibt es bestimmt nicht, denn es sind ja schon die möglichen Vergünstigungen sehr unterschiedlich. Angefangen bei SF 1/2 statt SF 0, bishin zu SF 25. Entsprechend unterschiedlich werden die Abstrafungen auch sein.
Wenn der Vorfall schon ein paar Tage zurückliegt, wäre die Meldung bei der Versicherung auch langsam mal fällig. "Unverzüglich" müsste das ja gemacht werden, was oft mit 3 Tagen übersetzt wird.
Nein. Als Mitleserin hier war ich auch schon darauf aufmerksam geworden, dass alleine die Kombination 3/5 keine Abgabepflicht auslöst, wenn vom Ehepartner kein Arbeitslohn in LSK V oder VI erzielt wird.
Der Lohnsteuerabzug eines alleinverdienenden Ehepartners ist schliesslich in LSK III genau richtig (mit doppeltem Grundfreibetrag), führt jedenfalls nicht zu Nachzahlungen.
Und Wohngeld ist weder steuerpflichtig noch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt.
Trotzdem noch ein Tip: Falls Du der Aufforderung doch nachkommen willst, reicht es, den Mantelbogen auszufüllen. Das dauert keine 5 Minuten. Sämtliche elektronisch gemeldeten Zahlen muss man seit 2019 nicht mehr eintragen. Das klappt wirklich, ich habe mal nur die Krankheitskosten eingetragen und eine schöne Erstattung bekommen.
Offenbar ja.
In diesem offiziellen Merkblatt ist der Fall unter III auch beschrieben.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwijvoaB84iGAxV7h_0HHXeHCkoQFnoECCMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.ms.niedersachsen.de%2Fdownload%2F151146%2FUnterhaltsvorschuss_Merkblatt.pdf&usg=AOvVaw0pQVU8GszxX69Nhj1PkOlP&opi=89978449
1. Die neue Versicherung darf das.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwilvLCy_4eGAxUhhf0HHa-ICRAQFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.versicherungsrechtsiegen.de%2Fkfz-haftpflicht-und-kaskoversicherung-einstufung-in-schadenfreiheitsklasse-unter-vorbehalt%2F&usg=AOvVaw0McTiSbmniZRXeXwno8E88&opi=89978449
2. Die alte Versicherung muss Dir eine VWB ausstellen, fordere die direkt an.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjn5bPkgIiGAxXA_rsIHV9tCx0QFnoECCEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.friday.de%2Fmagazin%2Fversichererwechselbescheinigung&usg=AOvVaw3bO3ngLx1NXTBL9eRY75AV&opi=89978449
Vor Erhalt des rechtskräftigen Beschlusses über die Restschuldbefreiung (also frühestens 14 Tage nach Eingang bei Dir) wirst Du da nichts erreichen können.
Allerdings steht in Abs.1 des Par.300 InsO dass die RSB dann ab Ende der Abtretungsfrist gilt, also rückwirkend.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjZ6qi_-4eGAxUngf0HHXFjAygQFnoECAcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Finso%2F__300.html&usg=AOvVaw0at8mo0xGO4RAC5254Muz0&opi=89978449
Falls Du nicht auf einen guten Kurs zum Zahlungsdatum pokern möchtest, kannst Du ja eine bessere Verzinsung des Tagesgeldes organisieren.
Beispiel Zinssatz 3%, Sparrate 500 p.m., Zins nach 12 Monaten 97,50€
Zinssatz 4%, Zins 130,-€
Zinssatz 1,7%, Zins nach 12 Monaten 55,25€
Ob sich die Mühe für 40,-€ Differenz lohnt, muss jeder selbst entscheiden.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiBxs2o7IeGAxUH_QIHHTjQAaAQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.zinsen-berechnen.de%2Fsparrechner.php&usg=AOvVaw0NIFrg8HHVHCe7THKtus2e&opi=89978449
37.000 sind doch weniger als 45.000? Ich verstehe die Frage nicht.
Freigrenze bedeutet, bei Überschreiten wird alles steuerpflichtig ab dem ersten Euro. Aber nicht bei Unterschreiten der Freigrenze.
Betrachtet wird natürlich das gesamte Kalenderjahr/Geschäftsjahr. Und bei Überschreiten der Freigrenze wird anschliessend noch ein Freibetrag von 5.000 abgezogen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwij0orqiIOGAxVrgv0HHUmZDcAQFnoECBQQAw&url=https%3A%2F%2Fbernhard-assekuranz.com%2Fvereinswissen%2Fsportvereine%2Fkoerperschafts-und-gewerbesteuer-im-sportverein%2F%23%3A~%3Atext%3DEin%2520Sportverein%2520muss%2520genau%2520wie%2Csiehe%2520%25C2%25A7%252024%2520KStG)%2520vor.&usg=AOvVaw1UTDapC0V8feV6RCWhbYjk&opi=89978449
Ein Drogenscreening ist ja keine kassenärztliche Leistung und wird daher bei einer üblichen Routineuntersuchung gar nicht durchgeführt.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwie8cDYwvOFAxVahf0HHVbeBmQQFnoECB0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Ffinance%2Fsteuern-finanzen%2Fsteuerlicher-verlustabzug-bei-ausbuchung-wertloser-aktien_190_489852.html&usg=AOvVaw0pXnsRwU1a9MEWXeqQ-Kas&opi=89978449
Der Stiefvater will Euch also Eure beiden Viertel abkaufen.
Dafür müssen alle drei bisherigen Eigentümer zum Notar.
Den Kindern (und auch dem Stiefvater) bringt das die Aufhebung einer lästigen Eigentümergemeinschaft und den Kindern eben frühzeitig fliessendes Geld.
Den Wert kann man feststellen über Gutachten (teuer), Maklerexpose (mache ich oft, ist etwas preisgünstiger) oder über Vergleichsanzeigen (kaum passend zu finden und ungenau). Über die Auft3ilung der Kosten sollte man sich vorher schriftlich einigen.
Jeder der 3 Eigentümer kann übrigens eine Teilungsversteigerung beantragen, dadurch würden alle drei Geld verlieren.
Vermutlich wurde das mit dem Dezemberlohn ausgezahlt.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjtuc-2_e6FAxVWgP0HHeDiBHEQFnoECCYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Ffinance%2Fhaufe-finance-office-premium%2Fbesteuerung-des-arbeitslohns-der-arbeitnehmer-243-zeitliche-zuordnung_idesk_PI20354_HI2529405.html&usg=AOvVaw33sQHwIBlyzO-jOdnOQkXw&opi=89978449
Soweit ich googel, bei einem GdB ab 50% bis zu 2 Jahre früher als für Deinen Jahrgang die reguläre Altersente beginnen würde.
Im Link eine Tabelle.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj7wa2c-O6FAxVpgf0HHaBMDt0QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FRente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-frueher-in-Rente-5082072-0%2F%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Altersrente%2520f%25C3%25BCr%2520Schwerbehinderte%2520erm%25C3%25B6glicht%2Callgemeinen%2520Regelaltersgrenze%2520zur%2520Ruhe%2520setzen.&usg=AOvVaw2FOVXvJpySQRPFyr3GMZTh&opi=89978449
Das war wohl "stille Post". Interessant wäre mal zu wissen, was der Steuerberater wirklich gesagt hat.
Richtig ist nur, dass eine Person mit Einzelveranlagung bei Einkünften unter 11.000 Euro keine Steuer zu zahlen hat.
Deine Schwägerin ist ja vermutlich verheiratet und wird wohl mit ihrem Mann die Zusammenveranlagung beanspruchen. Ihre Einkünfte zählen also trotzdem dazu und sind per Steuererklärung zu erklären.
Ein Gewerbe ist anzumelden, wenn nachhaltig Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Das ist vielleicht noch nicht der Fall, wenn man einmalig etwas macht. Aber über das ganze Jahr 6.000 Euro wäre ein meldepflichtiges Gewerbe.
Du solltest die Familienversicherung nochmals prüfen. Die Einkommensgrenzen wurden ja erhöht.
42,48% bei einem zvE von 400.000.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi5wsnH4OWFAxXBhP0HHQWDBlAQjBB6BAgLEAE&url=https%3A%2F%2Fwww.bmf-steuerrechner.de%2Fekst%2Feingabeformekst.xhtml&usg=AOvVaw2a-wqPPd3Rbdt5zphZDdS_&opi=89978449
Wenn Du schon Geld ausgeben willst für eine app/ein Programm, dann such Dir halt eines, welches auch Anlage EÜR und Anlage G kann. Z.B. Wiso Steuer kann das wohl und kostet auch nicht viel mehr als Steuerbot.
Die Zahlen für die EÜR musst Du aber wohl separat ermitteln, eine Buchhaltungssoftware ist nicht enthalten.
EÜR einfach erklärt und kostenlose Vorlage:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjX16655-GFAxXD_AIHHSsxB0YQFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.pierretunger.com%2Fcms%2F&usg=AOvVaw2qpkEHg7VXc0zYkXxcWrIK&opi=89978449