Gemeinnütziger Verein - Kassenprüfung - was wenn Mängel da sind?

Hi, ich bin Kassenprüferin in einem gemeinnützigen Verein. Nun habe ich beim ersten von zwei Prüfungen bereits Ungenauigkeiten gefunden und kann feststellen, dass sich teilweise eben nicht an die GOB gehalten wird. Es wird im Hintergrund bereits Stimmung gegen mich gemacht, weil ich das ganz offen mitgeteilt habe und um Korrektur bzw. Nachbesserung gebeten habe. Das gefällt dem kassenführenden Vorstand, der auch noch Geschäftsführer ist, jetzt gar nicht.

Falls beim zweiten Termin, weitere Unstimmigkeiten da sind und Unterlagen nicht vorgelegt werden (einige waren beim Steuerberater, andere in anderen Gebäuden etc.), muss ich der Entlastung des Vorstands widersprechen? Oder reicht es für meine eigene Haftungsfreiheit aus, wenn ich "nur" auf die Sachen hinweise?

Ich sage es ganz ehrlich, ich habe keine Lust, den ganzen Ärger und Streit abzubekommen, wenn die MGV die Entlastung (wieder übrigens, bei der letzten Prüfung nicht durch mich) ablehnt, ich ärgere mich jetzt schon, dass ich das Amt überhaupt übernommen habe...

Aber hinzu kommt wie gesagt das Thema der Gemeinnützigkeit. Was kann dem Verein an Schaden passieren, wenn nun aufgrund meiner Aussage der Vorstand, v. a. der Kassenführer, entlastet wird? Angeblich hat der Steuerberater die Kasse gesehen und keine Beanstandung gehabt (obwohl z. B. die Kasse über mehrere Buchungen in mehreren Monaten im Minus war). Mir ist grad irgendwie die Verantwortung, die ich hier tragen soll, eine Hausnummer zu groß :(

Irgendwelche tollen Tips?

LG Malina

Steuern, Verein
Welche Steuerklasse bei Selbstständigkeit + Angestelltenverhältnis?

Hallo zusammen,

ich bin seit wenigen Monaten selbstständig. Da es noch dauert, bis die ersten Aufträge kommen bzw. bis ich regelmäßig Aufträge bekomme, habe ich mir einen 23h-Teilzeit-Nebenjob gesucht (und gefunden). Der zusätzliche finanzielle Puffer war natürlich auch ein Grund.

Die Prüfung von der gesetzlichen Krankenkasse steht noch aus, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin. Vom Arbeitseinsatz würde ich sagen: gerade so hauptberuflich. Da ich jedoch aktuell noch keinen Cent durch selbstständige Arbeit verdiene (und das sicher noch einige Monate dauern wird) könnte es durchaus sein, dass ich von der Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig eingestuft werde.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn mich die Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt einstuft: Sieht es das Finanzamt dann genau so? Mein Angestelltenverhältnis ist als Nebenjob Steuerklasse 6. Wäre es als Hauptjob möglicherweise Steuerklasse 1? Denn dann könnte ich mir die pauschale Lohnsteuer sparen, das macht dann doch einiges aus. Oder bin ich immer automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft, wenn ich zusätzlich selbstständig bin - egal ob haupt- oder nebenberuflich?

Hoffentlich ist meine Frage einigermaßen verständlich. Morgen rufe ich die Krankenkasse an und wahrscheinlich auch beim Finanzamt. Aber ich würde schon mal gern Bescheid wissen. Vielen Dank!

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuerklasse, Steuern, Nebentätigkeit
Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?

Guten Tag,

ich habe ein sehr spezifisches Problem. Ich bin derzeit noch Schüler und versichert bin ich über das Familienversicherung. Ich betreibe eine Gewerbe als Nebenerwerb, die sich mit Crowdtesting beschäftigt, das Einkommen ist schwankend und hängt von der Anzahl der Aufträgen ab. Nun, habe ich einige Fragen bezüglich des Familienversicherungs.

1.) Nach meinem Recherche weiß ich, dass die Grenze für die Familienversicherung im Jahr 2021 auf 470€ gestiegen ist. Da ich zusätzlich zu meiner Nebengewerbe noch als Minijobber auf Lohnsteuerkarte (ich müsste am Anfang meiner Anstellung ein kleines Formular ausfüllen, dass ich eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte wünsche) wünsche, kann ich (wenn ich die Artikel im Internet richtig verstanden habe) 1000€ als Werbungskostenpauschale absetzen. Bedeutet das also in meinem Fall, dass ich quasi 533€ bzw. 6396€ im Jahr insgesamt monatlich verdienen kann, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

2.) Die Branche in der ich auf Minijob-Basis angestellt bin, wurde erst vor einigen Wochen zum ersten Mal in diesem Jahr wieder geöffnet. Das bedeutet nun eventuell (schwankendes Einkommen von meiner Gewerbe und auch vom Minijob) dass ich in der Zukunft eventuell über die Grenze von 533€ komme, bis jetzt ist aber nicht der Fall wenn ich mein Gesamteinkommen durch 7 (da wir im Moment Juli haben) teile. Im nächsten Monat kann es aber sehr wohl dazu kommen, bedeutet es also für mich dass ich mich jetzt bei der Gesundheitskasse melden soll, und ab hier die ca. 190€ für die freiwillige Versicherung zahlen soll? Ich habe momentan ein bisschen Sorgen, dass ich die Beiträge ab Januar rückwirkend zahlen muss, aber da ich beim Teilen durch sieben noch nicht über die 533€ komme, wäre es bei mir nicht der Fall, oder? Nach meinem Verstand wären die Beiträge eventuell ab Juli fällig, wenn ich über die Grenze komme...? oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße

Gewerbe, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Steuern, Familienversicherung
Was zu beachten, wenn die Eltern eine Immobilie überschreiben?

Meine Eltern und Schwester sind vor 6 Jahren aus dem EG der gemeinsam genutzten Immobilie (Bj1978) ausgezogen. Mein Partner und ich haben das EG renoviert und sind vom DG (#2) ins EG (#1) gezogen, nutzen aber unsere alte Wohnung im DG (#2) zusätzlich zum EG noch selbst. Wir bezahlen meinen Eltern Miete&Nebenkosten für die 2 Wohnungen (#1+2) .

Es gibt eine weitere (extern) vermiete Wohnung (#3) im Nebengebäude (BJ 1988) über der Garage (#3 - 90m2). Fürs Nebengebäude sowie für einen Kellerraum in dem Gebäude, in welchem wir aktuell leben, möchten meine Eltern ein Nießrecht.

Das (Haupt-)Gebäude in dem wir leben hat die bereits erwähnten 2 Wohnungen (EG (#1) 120m2 und DG (#2) 90m2 mit jeweils Küche und Bad) und versorgt alle 3 Wohnungen mit einer alten Öl+Scheitholzheizung.

Ich wohne seit den 80ger Jahren ununterbrochen in dem Gebäude mit und hatte nur während 2005-2012 einen anderen Hauptwohnsitz. Habe die Wohnung nicht als 2. Wohnsitz (wg Zweitwohnsitzsteuer) angegeben, obwohl ich am Wochenende dort war. Mein damaliger Partner und jetzt Ehemann lebt seit ca. 2005 mit mir im Haus (erst DG#(1)und nun EG(#2)).

Nun möchten meine Eltern mir allein die Gebäude überschreiben (mit o. g. Nießrecht und ein paar Auflagen (sollte ich insolvent sein oder vor ihnen sterben bekommen sie alles wieder zurück)) und auf damit unsere Miete+Nebenkosten (#1+2) verzichten. Die Nebenkosten mit der Wohnung#3 soll ich künftig mit der Mieterin direkt abrechnen. Meine Eltern bekommen aus Wohnung 3 weiterhin die Miete.

Da die Ölheizung u. Scheitholzheizung nicht mehr den Emmisionsstandards entspricht und es auch eine BAFA Förderung gibt sowie die CO2 Steuer kommt, möchten wir die Heizungsanlage austauschen. Evtl. durch Pelletsheizung oder (Erd-)Wärmepumpe mit PV-Anlage (diese auf Nebengebäude) und evtl. Solar.

Auch die Dächer der zwei Gebäude, Fenster sowie die Außenfassadendämmung könnten nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen (Bj 1978 und 1988).

Wir werden wahrscheinlich einen neuen Energieausweis für die Gebäude erstellen müssen. Und noch wichtiger: Verpflichtet werden innerhalb von 2 Jahren beide Gebäude energetisch zu sanieren (Dach, Fassade, Fenster, Heizung u.evtl. weiteres), da in Summe 3 Wohnungen und ich selbst nicht ununterbrochen seit 2002 darin gewohnt habe, oder?

Die 45% BAFA Förderung für die Heizungssanierung würden wahrscheinlich nur meine Eltern bekommen, wenn sie vor der Überschreibung sanieren würden? Nach der Überschreibung hätten wir eine Pflicht innerhalb von 2 Jahren energetisch zu sanieren und bekämen dafür keine 45%BAFaFörderung mehr sondern nur einen KfW Kredit...

Ist dies so korrekt? Gibt es weitere Aspekte die wir beachten müssen?

Und: Kann ich überhaupt eine PV Anlage (wirkt evtl. heizungsunterstützend bei Wärmepumpe) betreiben, wenn ich erst noch Mieter und nach Heizungssanierung Eigentümer bin?

Immobilien, Steuern
Brutto-Netto-Berechnung Grenzgänger Deutschland-Österreich?

Hallo, ich (Deutsche) überlege eine neue Arbeitsstelle in Österreich anzutreten.

Wenn ich nun mein deutsches Bruttogehalt in gleicher Höhe in Österreich erhalte (vorausgesetzt Wohnsitz in Österreich), kommt ein geringerer Nettobetrag heraus - vermutlich weil mir da meine deutsche Lohnsteuerklasse 3 und zwei Kinderfreibeträge nichts nützen.

Nun habe ich überlegt, meinen Wohnsitz in Deutschland zu belassen und als Grenzgänger (Voraussetzungen wären erfüllt) zu gelten.

Dabei habe ich gehofft, in der Summe auf den Betrag zu kommen, den ich bei einer deutschen Arbeitsstelle und Wohnsitz in Deutschland hätte.

Leider kann ich weder beim Finanzamt noch an anderer Stelle herausfinden, was letztlich mein Netto-Verdienst als Grenzgänger wäre. Alle Auskünfte lauten "Da gibt es Tabellen. Die Berechnung ist schwierig". Ist mir schon klar, dass es für einen Laien schwierig ist, aber wenn die Fachleute mir nicht mal Auskunft geben können weiß ich auch nicht mehr weiter.

Habt Ihr Tipps, wie ich einen ungefähren Nettolohn als Grenzgänger errechnen könnte? Ich möchte mich ja finanziell mit einem Jobwechsel nicht verschlechtern.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Wen es interessiert, hier die Detail-Parameter:

Deutsche, unselbstständig, Grenzgängereigenschaft wäre erfüllt

Lohnsteuerklasse 3 und 2 Kinderfreibeträge in Deutschland

Ehemann unselbstständig in Österreich steuerpflichtig (Grenzgängereigenschaft nicht erfüllt)

Steuern
EÜR Direktvertrieb: wohin mit Onlinebestellung des Kunden beim Hersteller?

Hi, ich bin etwas am verzweifeln. Ich habe ein Kleingewerbe und bin im Direktvertrieb tätig. Normalerweise überweisen mir die Kunden das Geld, ich bestelle für die Kunden und zahle die Rechnung beim Hersteller, die Ware kommt zu mir, ich schicke sie mit Rechnung an den Kunden weiter bzw. bring sie ihm vorbei, ich bekomme vom Hersteller die Provision gutgeschrieben und fertig. Beispiel 1:

Kunde bestellt für 50 Euro bei mir und überweist sie mir, ich bestelle für 50 Euro und schicke es dem Kunden, der Hersteller überweist mir Provision in Höhe von 10 Euro. In die EÜR schreibe ich folgendes:

Einnahmen 50,-

Ausgaben 50,-

Einnahmen 10,-

Ich komme also auf 50 ,- Umsatz und 10,- Gewinn.

Jetzt kann der Kunde auch selbst auf der Herstellerseite bestellen, wenn er mich als Demonstrator auswählt. Er bestellt direkt beim Hersteller, zahlt dem Hersteller das Geld und bekommt die Ware vom Hersteller direkt zugeschickt. Ich bekomme die 10,- Provision vom Hersteller.

Was muss ich denn jetzt angeben? Ich habe ja nur die Buchung "10,- Provision". Damit würde aber mein Umsatz (50,-) nicht in der EÜR auftauchen sondern lediglich der Gewinn von 10,-. Da die Kleinunternehmerregelung aber an den Umsatz gekoppelt ist, denke ich das das falsch ist. Aber wie schreibe ich den Umsatz in die EÜR?????

Ich danke schon mal für die Hilfe! Ich hoffe es ist verständlich geworden wo mein Problem ist ;-)

Finanzamt, Steuern
Künstler - Bilder malen und verkaufen?

Hallo,

es würde mich sehr freuen sollte jemand meine Fragen beantworten können.

Bis vor wenigen Jahren war ich freiberuflich als Illustrator tätig, sprich Auftragsarbeiten mit Verkauf der Nutzungsrechte. Hier war der Vorgang für mich absolut klar, eindeutig mit der Anmeldung als Freiberufler und EÜR.

Dann änderten sich zwei Punkte, ich gehe Hauptberuflich einer anderen Arbeit nach, und das künstlerische Interesse hat sich verlagert, auf traditionelle Öl- und Akrylmalerei, ohne speziellen Verwendungszweck. Es handelt sich auch um keine Serien, es sind alles Einzelstücke.

Hier ist auch die Frage - wie dürfte ich bitte genau diese Bilder als Freiberufler verkaufen? Über der Einschätzung als Liebhaberei würden die Umsätze sicher liegen, direkte Auftragsarbeiten sind es auch nicht.

Was ich herausgefunden habe:

  • Verkauf an Wiederverkäufer, Shops, Galerien etc. wäre freiberuflich
  • Eine direkte Auftragsarbeit wäre freiberuflich

Nach zähem Suchen scheint jede Art von Verkaufsraum als gewerblich zu zählen, ein Onlineshop auf jeden Fall.

Ich frage mich, ob es weitere Möglichkeiten gibt, die Bilder zu verkaufen, ohne zusätzlich ein —-Gewerbe—- anmelden zu müssen.

  • Meine Werkstatt/Atelier (keine festen Öffnungszeiten/Arbeitszeiten) hat ein Fenster, jemand schaut rein, sieht die vielen Bilder, und möchte ein Bild kaufen - wie wäre das zu handhaben?
  • Oder, ich hänge einige Bilder in einer Arztpraxis etc. auf, jemand kontaktiert mich darauf hin und möchte ein Bild erwerben, wie wäre hier die Lage?

Leider konnte ich zu diesem Thema keine eindeutigen Antworten finden, für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gewerbe, Recht, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit
Grundstückskauf mit Vereinbarung eines Wohnrechts/Gestaltungsmöglichkeiten?

Meine 30-jährige Tochter möchte von einer Bekannten ein Grundstück kaufen, auf dem bereits ein älteres EFH steht, welches weiterhin mit lebenslangem Wohnungsrecht von der 63-jährigen Bekannten bewohnt bleiben soll. Der Knackpunkt ist eben dieses neu zu vereinbarende Wohnrecht…

Das Grundstück soll nicht formal sondern nur intern geteilt werden. Ungefähr die Hälfte des Grundstücks steht meiner Tochter für ihren geplanten EFH-Neubau mit Garten etc. zur Eigennutzung zur Verfügung. Der vorgesehene Kaufpreis soll ca. 300.000€ betragen.

1.Frage: Wie würde sich der Eintrag eines Wohnrechts im Grundbuch in so einem Fall eigentlich in so einem Fall auf den Grundstückskaufpreis auswirken? Gibt es da Empfehlungen?

2.Frage: Der Neu-Eintrag eines Wohnrechts im Grundbuch unter Nicht-Verwandten im Zuge des Grundstücks-Kaufs würde nun mit erheblichen Steuern (30-50% Schenkungssteuer) für die Bekannte (Verkäuferin) einhergehen. Wir überlegen daher, dieses Wohnrecht zwar so rechtssicher wie möglich vertraglich zu vereinbaren, aber zur Vermeidung einer Besteuerung nicht im Grundbuch eintragen zu lassen, sondern den Vertrag lediglich beim Notar zu hinterlegen. Im Gegenzug soll ja der vereinbarte Kaufpreis für das Grundstück deutlich unter dem Verkehrswert liegen und die Bekannte (Verkäuferin) weiterhin mietfrei wohnen, solange sie will….

Meine Annahme ist, dass man doch eigentlich selbst entscheiden können muss, zu welchen Konditionen man Menschen in seiner eigenen Immobilie wohnen läßt (z.B. auch mietfrei)?

Ist das steuerrechtlich so in Ordnung? Auf keinen Fall wollen wir natürlich das Risiko einer evtl. Steuerhinterziehung eingehen!

3.Frage: Gibt es dazu noch andere Möglichkeiten, die der Bekannten Wohnrecht-Sicherheit gewährleisten würde?

PS: Eine Teilung wird von der Baubehörde leider nicht genehmigt…

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Steuern, WOHNRECHT
Lohn wurde im falschen Land versteuert. Kann ich nun umgehend die Steuern vom deutschen Finanzamt zurückfordern oder erst das Folgejahr mit Lohnsteuererkärung?

Ich habe durch einen Rechtsstreit mit meiner alten Firma in Deutschland durch einen Vergleich Summe x zugesprochen bekommen. Da ich seit 01.04.21 nicht mehr im Deutschland wohnhaft und gemeldet bin und einen amerikanischen Arbeitgeber habe sowie mein Wohnsitz in den USA habe muss ich hier auch meine Steuern entrichten.

Meine Rechtsanwältin hatte die Gegenseite darauf hingewiesen, die Auszahlung und Steuerberechnung für den Betrag X über deren amerikanische Niederlassung zu machen und den Betrag auf mein Amerikanisches Konto zu überweisen. Dies ist natürlich nicht passiert sondern es wurde eine Lohnabrechnung über Deutschland gemacht wo ich natürlich fast 45% Steuern entrichtet habe.

Kann ich diese Steuern nun umgehend vom Finanzamt zurück verlangen damit ich dieses in den USA versteuern kann oder ist dieses nur mir der nun zwangsweise anstehenden Lohnsteuererklärung für das Jahr 2021 Nächstes Jahr möglich.

Hatte schon beim Finanzamt angerufen und diese teilten mir natürlich mit, dass es erst nächstes Jahr möglich ist.

zur kleinen Info: meine Steuerschuld liegt seit dem 01.012021 in den USA, da ich seit dem für die amerikanische Firma arbeite und dort auch abgerechnet werde und Steuern zahle,

vielleicht kann mir ja jemand bei diesem Komplizierten Thema helfen.

vielen Dank schonmal im Vorraus

Steuern

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