Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

Student, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, freiberufliche Tätigkeit, EÜR Finanzamt
Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?

Guten abend,

ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.

Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?

Hier nochmal als Zitat von dem rechner:

"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.

Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.

Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."

danke :)

Studium, BAföG, Steuern, verdienst
Auftrag aus USA - Was muss ich als Selbstständiger beachten?

Hallo zusammen,

ich bin selbstständiger Softwareentwickler und stehe nun vor einem Auftrag aus den USA. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, das Entwickeln einer Website, bei der die "Lieferung" nur das Übergeben des Quellcodes darstellen wird. Da ich bis jetzt nur für deutsche Kunden gearbeitet habe, frage ich mich was ich bei diesem Auftrag bezüglich bspw. Rechnungsstellung, Steuern, Bezahlung beachten muss.

1 Rechnungsstellung

Ich habe mich online in das Thema "Rechnung für die USA" schreiben schonmal reingelesen. Stimmt es, dass bei mir das Reverse-Charge-Verfahren greift? Online finde ich leider keine genaue Angabe dazu: Manche sagen, dass es kein Reverse-Charge-Verfahren in den USA gibt und ich also an die entsprechende amerikanische Behörde selbst UmsSt zahlen muss. Wiederum andere meinen, dass einfach darauf hingewiesen werden muss, dass der Kunde selbst UmsSt zahlen muss, und fertig. Für eine verlässliche Antwort wäre ich sehr dankbar 😊. Gibt es außer der Übersetzung der Rechnung sonst noch etwas, was in meinem Fall für wichtig haltet?

2 Steuern/Gebühren

Kommen auf mich irgendwelche Gebühren oder Steuern zu, die mich ansonsten nicht beträfen? Beispielsweise ein Äquivalent für den Zoll aus dem Warenverkehr, der bei digitalen kommerziellen "Lieferungen" auf mich zutrifft?

3 Bezahlung/internationaler Zahlungsverkehr

Läuft die Bezahlung anders ab wenn der Kunde im Ausland sitzt? Also gibt es hier Gebühren, Steuern o.Ä., sodass bei mir am Ende weniger ankommt als losgeschickt wurde? Ich habe gelesen, dass einige dazu raten über PayPal bezahlt zu werden, damit keine Überweisung aus den USA (und EU-Ausland), sondern aus Luxemburg (Sitz von PayPal in EU) kommt. Würde sich dabei (abgesehen von den PayPal-Gebühren) bzgl. Steuern usw. etwas ändern?

Ich weiß, dass die Fragen teilweise wenig konkret sind. Ich finde online nur keine gute Übersicht/einen Guide wie es den für bspw. Aufträge innerhalb von Deutschland/EU gibt mit einer Übersicht über Risiken und Fallen, die man im Hinterkopf haben muss. Deswegen bin ich etwas unsicher, dass ich nicht etwas übersehe und wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich jemand auskennt 🙏🏻.

Beste Grüße

zunkelty

Ausland, Recht, Steuern, Umsatzsteuer, USA
Minijob + Amazon Flex (Steuern und Versicherung)?

Hallo,

ich möchte demnächst für Amazon Flex Pakete ausliefern, um mir etwas Geld dazu zu verdienen.

Momentan bin ich aber auch noch bei zwei Unternehmen angemeldet und verdiene zusammen dort unter 450€.

Für Amazon Flex arbeitet man als Selbstständiger und ich muss damit ein Gewerbe anmelden.
Dazu muss ich auch mein eigenes Auto verwenden.

Ab wann muss ich denn Steuern zahlen?

Laut meinem Wissen muss ich keine Abgaben tätigen, wenn ich als Selbstständiger unter 9000€/Jahr bleibe.
Und zudem verdiene ich als Angestellter weniger als 450€ und muss davon auch nichts abgeben.

Stimmt das? Oder muss ich alle meine Verdienste zusammenrechnen und dann wird versteuert?

Und was wird dann wie genau versteuert?

Außerdem würde ich bei Amazon Flex mit meinem Auto fahren, was jedoch auf dem Namen meines Vaters angemeldet ist.
Das müsste man dann auch noch Gewerblich versteuern. In dem Fall mein Vater.

Aber geht das so einfach? Denn er benutzt das Auto normalerweise nicht.

Und muss ich eine Einkommenserklärung mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, wodurch ich durch den Gebrauch des Autos wieder Geld zurück verlangen kann (30ct/km), obwohl es nicht auf mich angemeldet ist?

Und soll ich ein Fahrtenbuch führen dafür?

Ich blicke da noch nicht wirklich durch und ich würde mich riesig für jegliche Hilfe freuen.

MfG, Adrian

Kfz-Versicherung, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Unternehmen
Microjobbing: Hilfe beim Fragebogen für Steuerliche Erfassung?

Hi,

ich habe mit Microjob-Apps angefangen nebenbei etwas zu verdienen, laut meinem Finanzamt soll ich eine Tätigkeit anmelden mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort habe ich einige Fragen, zunächst einmal, den Fragebogen für Einzelunternehmen nehme ich oder ?

Dann:

  • Art der Tätigkeit: Kann ich das so eintragen?: "Microjobbing (Streetspotr, BeMyEye, Roamler, etc.)"
  • Bezeichnung des Unternehmens: Was trage ich hier ein? Bin ja eine Privatperson.
  • Beginn der Tätigkeit: Kann das in der Vergangenheit liegen? denn ich habe ja vor ein paar Wochen schon angefangen.
  • Kleinunternehmer-Regelung mache ich geltend, richtig?
  • Gewinnermittlungsart: Was gebe ich da an? Einnahmenüberschussrechnung?
  • Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG ausgeführt: Ja oder Nein?
  • Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Absatz 2 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Es werden ganz oder teilweise Umsätze ausgeführt, die der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Ich berechne die Umsatzsteuer nach: Sollversteuerung oder Istversteuerung? Und wenn Istversteuerung, welchen Haken setze ich darunter?
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht beantragen, richtig?

Kann jemand beim Ausfüllen helfen ? Danke!

Außerdem verstehe ich nicht ganz: bei Streetspotr kann ich meine Umsatzsteuer-ID angeben als Gewerbetreibender. Das bin ich dann aber trotzdem nicht, oder? Bei Roamler kann ich als Gewerbetreibender meine Steuernummer angeben...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung

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