Ich bin Deutsche seit Jahren in der Türkei gemeldet und wohnhaft, also in Deutschland vollkommen abgemeldet. Ich habe einen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt bei der DRV Berlin.Jedoch habe ich eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, das einen Beitragerstattung nur bewilligt werden könnte , wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und seit dem Ausscheiden 24 mon. vergangen sein müßten.Des Weiteren ich das Recht auf freiwillige Vers. in der deutschen RV hätte. Ich bin aber seit dem ich in der Türkei verzogen (anfänglich mit Unterbrechung Ende 2010, ab Februar 2012 durchgängig hier)bin nicht mehr Berufstätig, sondern nur Hausfrau hier gewesen,da mein Lebensgfährte , der mittlerweile mein Ehemann ist mich unterstützt hat und Alleinverdiener hier war. Aus finanziellen Gründen konnte ich mich weder hier noch in der deutschen RV freiwillig weiter versichern un Vorsorge tragen. Also im Prinzip zhale ich seitdem auch nicht mehr in die deutsche RV ein, da ich auch nicht mehr dort lebe wie gesagt. Ich bin aber i der Türkei gezwungen jeds Jahr mir einen neue Aufenthaltsgenehmigung kostenpflichtig erstellen zu lassen und einen staatliche oder private kostenpflichtige Krankenversicherung /Jahr abzuschließen. Warum wird mein Antrag auf Beitrasrückerstattattung trotzdem abgelehnt, obwohl ich bereits 325 Monate erfüllt habe.Ich bin jetzt 48 Jahre und möchte aus privaten Umständen die mich zwingen die Beitragsrückerstattung erhalten, da mein Mann inhaftiert wurde auf unbestimmte Zeit und ich aber keinerlei Einkommen erziehlen darf , da ich keine Arbeitserlaubnis hier habe. Was soll ich tun?
Mfg.