Solange Du noch unter der Anschrift des Vaters/ der Eltern gemeldet bist, wird auch Dein Einkommen als "Familieneinkommen" mit angerechnet.

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Ich bin Akademiker,

na und / also bestens - dann sollte Dir alleine Dein Intellekt sagen, dass es für Dich "1001" Möglichkeiten gibt irgendeinen auch Dir ( aus den Augen des JC ) zumutbaren Job zufinden, um Dich von eigener Hände Arbeit ernähren zu können.

Ansonsten - ich teile die Meinung von Alarm67, Andri123, FrauEichhorn, Eifelia und berlina76.

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Mathematik ist ein Studiengang mit sehr hoher Abbrecherquote,

https://studyflix.de/allgemeinwissen/schwerste-studiengaenge-7800

https://www.studycheck.de/studium/mathematik

Mathematik Studium

Ein Mathematik Studium hat nur wenig mit der Schulmathematik zu tun. Es geht vielmehr um das Lösen von Problemen durch mathematische Methoden und Algorithmen. Während des Studiums erwirbst Du Fachkenntnisse, um naturwissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Phänomenemathematisch darzustellen.

80 % der Studienanfänger brechen ihr Mathematik Studium in den ersten Monaten ab.

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Schlicht und einfach - schaue dich bei örtlichen Filiabanken um und achte darauf, dass diese für Dich als Auszubildende ein kostenfrei geführtes Konto anbieten.

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Warum sollte irgendein Dienstleister Dir eine Ratenzahlung gewähren? Warum bestellst Du irgendetwas, was Du Dir gar nicht leisten kannst?

Kein Mobilfunkanbieter muss Dir eine Ratenzahlung gewähren.

Wer sich keinen Telefonvertrag - langfristig - leisten kann, sollte auf Prepaidanbieter zurückgreifen.

Insgesamt - mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, dessen Kosten zu Deinen Lasten gehen, sichert sich der Anbieter langfristig - auf 30Jahre seinen Anspruch.

Wobei Du danach über sehr lange Dauer mit einer negativen Schufa zu kämfen hast.

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Du er zum einen über 55 ist und über Jahrzehnte privat krankenversichert war und ihm seitens seiner PKV wegen ausstehender Beiträge gekündigt wurde, kann er jetzt nicht über seine Frau in der GKV familienversichert werden.

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Und warum hast Du dann keinen Mahnbescheid beantragt, den0n dessen Summe würde dann ja nicht in die Insolvenz fallen.

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Es genügt, wenn Du den Beginn eines neuen Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Arbeitsaufnahme online mitteilst. Unmittelbar davoar, soweit eine vorvertragliche Kündigung nicht via AV ausgeschlossen wurde.

ALG I steht Dir - soweit Anwartschaft erfüllt - bis zum letzten Tag Deiner Arbeitslosigkeit zu.

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Suche Dir einen Ferienjob - für die kommenden Sommerferien, das kannst Du dann (im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ) bis zu 4 Wochen sozialversicherungsfrei soviel verdienen wie Du magst.

Die während dieses Zeutraums dann einbehaltene Lohnsteuer kannst Du ab Beginn des Folgejahres vollumfänglich erstattet bekommen.

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Die genannten 2510 Euro dürften der Kreditrahmen von Consors und keinesfalls zur Auszahlung an Dein Sparpuch gedacht sein.

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Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt, an dem Du sonst üblicherweise arbeitest, steht Dir Lohnfortzahlung zu und Du musst dann sicherlich keinen Tag Urlaub dafür opfern.

Wird in Deiner Branche auch an Feiertagen (z.B. Pfingstsonntag/ bzw, Pfingstmontag) gearbeitet wird, musst Du dann allerdings Urlaub nehmen, wenn Du an einem solchen Tag freihaben möchtest.

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Ergänzend zur HWR ist vorrangig Unterhaltsvorschuß zu beantragen .....

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558

..... wenn dann noch Anspruch besteht, kannst Du zusätzlich anteilig Kinderzuschlag erhalten. Desweiteren - bemühe Dich bitte um Wohngeld..... und wenn all das zusammen Euren Bedarf nicht sicherstellt, solltest Du ( neben Deinem Einkommen / Deiner Witwenrente ) Bürgergeld beantragen.

Diesen Antrag solltest Du fristenwahrend bereits "jetzt" stellen, wenn für Dich absehbar ist / wird, wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage darstellt.

Zumindest solltest Du klären, ob für Deine Kinder Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

Hier kannst Du die Regelsätze ablesen - entsprechend dem Alter der Kinder, und auch den Satz für Dich - dazu käme der Mehrbedarf für Alleinerziehende..... abhängig vom Alter der Kinder.

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Ich habe Steuerklasse 3, er 5.

Selbst wenn Du Alleinverdiener warst, bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei Eurer Grundvoraussetzung gehe ich eher davon aus, dass Ihr letztendlich noch eine Steuererstattung zu erwarten habt.

mein Mann ist arbeitslos.

allerdings wirkt sich ALG I progressionssteigernd aus.

Und eine "08/15" Steuererklärung ohne besondere Möglichkeiten etwas abzusetzen, kann man problemlos selbst erstellen.

werbungskosten/

Werbungskosten von A – Z. Arbeitskleidung..... Arbeitsmittel ..... Arbeitszimmer ..... Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften ..... Bewerbungskosten ..... Bewirtungskosten ..... Büroeinrichtung ..... Dienstkleidung ..... Dienstreisen ..... Doppelte Haushaltsführung ..... Kosten für die Erstellung der Steuererklärung ..... Fahrtkosten ..... Fortbildungskosten ..... Lerngemeinschaften ..... Telefon- und Internetkosten ..... Umzugskosten ..... Unfallkosten ..... Vermietung und Verpachtung

https://steuererklaerung.de/sonderausgaben/

https://www.steuerbot.com/ratgeber/steuerwissen/aussergewoehnliche-belastungen

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Tritt Deinem Vorversicherer auf die Füße, damit dieser im Nachhinein Deine innegehabte SF-Klasse aus 2023 bestätigt.

Dein derzeitiger Versicherung berechnet nach geltenden KFZ-Versicherungsbedingungen - nach VVG ( Versicherungsvertragsgesetz )

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Dann fange ganz klein an - suche Dir ein WG-Zimmer, dessen Miete Du sicher von Deinem Einkommen bezahlen kannst.

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"t/d"rollige Erstlingsfrage eines Machthabers

Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet.

Eine Monate zurückliegende Nebenkostenerstattung interessiert das JC ehedem nicht. Und bis zum Herbst solltest Du als Akademiker einen Job gefunden haben.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Schmunzel - "viel Vergnügen" - dafür wird Dir das zuständige Gericht kaum Prozesskostenhilfe bewilligen.

Also "sieh zu", dass Du schnellstens in Lohn und Brot kommst und erst gar nicht von einer solchen Transferleistung abhängig wirst, dann musst Du Dich auch gar nicht "nackig" machen.

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Ich bin Akutelle Steuerklasse 1 ledig und kinderlos.

und dabei bleibt es im Prinzip auch. Letztendlich werden Deine Einkünfte aus "abhängiger" Arbeit und das aus der Selbstständigkeit addiert und entsprechend besteuert.

Der Minijob bleibt i.d.R. steuertechnisch außen vor, soweit der AG die pauschaliert Lohnsteuer in Höhe von 2% übernimmt.

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