Verwandte Themen

Verkäufer will nach 14 Tagen die Ware zurück, rechtens?

(kleiderkreisel)

ich habe vor etwa einen monat einen artikel (wert über 300,-) auf kleiderkreisel gekauft (angabe: damen pullover XS, neu, mit etikett - etikett auch auf bild zu sehen)und auch bezahlt (kleiderkreisel system=käuferschutz). ich habe versicherten versand gewählt, der artikel wurde unversichert verschickt (sehr langes thema) ...

angekommen ist ein getragener pullover für 8-jährige ohne irgendein etikett

nachdem ich auf kleiderkreisel das problem gemeldet habe, habe ich der verkäuferin nett geschrieben, ich gebe ihr die chance mir mein geld zurück zu erstatten, bevor ich andere wege einleiten werde. dies hat sie auch ohne auch nur ein wort zu antworten getan. damit war die sache für mich erledigt.

ich erhielt also vor über 2 wochen mein geld zurück - sie hat sich nie geäußert bezüglich einer retoure o.ä. - keine weiteren nachrichten ihrerseits oder meinerseits

nun schreibt sie mir nach über 2 wochen ob sie denn nun auch ihren pullover wieder bekommt(?)

ich habe weder von ihr, noch von kleiderkreisel (wie es sonst üblich ist) irgendeine aufforderung/nachricht erhalten das ich ihr den artikel zurücksenden soll.

ist es jetzt überhaupt noch rechtens von ihr von mir zu verlangen ihr den pullover zurück zu schicken? nach über 2 wochen? wo sie sich direkt hätte melden können? wo sie jeden tag mindestens 1x online war? mal abgesehen davon, habe ich keinerlei adressdaten von ihr (wurden auf dem umschlag den ich erhalten habe nicht angegeben) noch ist der pullover jetzt noch in dem zustand wie ich ihn damals erhalten habe, da ich ihn natürlich inzwischen mal gewaschen habe und auch einmal getragen habe

...

Recht, Käuferschutz, Versandkosten, Privatverkauf, Rücksendung

Meistgelesene Fragen zum Thema Versandkosten