Mietrecht: Sohn wohnt in Haus mit Vater, Vater unterschreibt Räumung - für Sohn geltend?

Hallo,

im Zuge einer Streitigkeit in der Familie, ergibt sich derzeit folgende Situation.

Schwester gehört das Haus (Grundbuch), Vater wohnt mit Sohn zur Miete (seit Hauskauf vor 15 Jahren) (nebenbei zahlt der Vater 15 Jahre die Zinsen an die Bank, nun pocht die Schwester auf das Haus und will es einfach verkaufen, mehr oder minder als "Namensgeberin", dieses ist jedoch ein anderer Fall und bereits vor Gericht.

Mein Vater lebte zusammen mit mir, meiner Mutter hier 15 Jahre, als Mieter (mit Vertrag). Vermieter: meine Schwester.

Der Vater unterschrieb, nach Druck aller Partein, dass Wohnhaus, im Zuge eines Verkaufs durch die Schwester, bis zum 28.2 zu räumen. Also normale Frist 3 Monate.

Unterschrieb aber ebenfalls für mich mit. Ich bin jedoch volljährig ,gar Selbstständig und wohne seit meiner Kindheit mit meinen Eltern hier drin. In der Zwischenzeit ist mein Vater ausgezogen. So kann doch mein Vater nicht einfach über mich bestimmen, wann ich wo, ausziehe. Er ist kein Vormund!

Mit dem Heranwachsen machte ich mit meinem Vater aus, als Miete ihm monatlich mein Kindergeld zu geben. 180 Euro.

Bald ist der 28.2 und der Immobilienmakler erkundigt sich bereits nachdem Stand der Dinge. Das Haus ist weiterhin nicht geräumt, von mir.

Ich wurde nicht ein Mal gekündigt.

Sie drohen mit Räumungsklagen - dabei wurde ich nicht ein Mal gekündigt?

(Info: Wie oben beschrieben, will die Schwester den Erlös des Hauses nicht an meinen Vater auszahlen)

Darüberhinaus fange ich eine Ausbildung im Wohnort an (welche unterschrieben und veranlasst wurde , durch das Wohnhaus in der Nähe!). Mein Vater schob mir seinen Hund auf, und kann ich bis August keinen Umzug realisieren, da ich keinen ausreichenden (kontinuierlichen) Verdienst bis August besitze.

Ich kann quasi garnicht so schnell woanders hin und mein Vater kann doch nicht einfach über mich hinwegbestimmen!?

Was habe ich zu befürchten mit der Räumungsklage?

Nach Eigenrecherche läuft das Mietrecht bei Eigentümer wechsel nicht aus. Meine Schwester kann ebenfalls nicht auf Eigennutzung pochen, da das Haus für mehr als 2 Familien ausreicht.

Ich bin der Meinung, dass ich hier solange weiter wohnen kann, wie ich will - nicht wahr? Das Mietrecht läuft doch nicht aus, wenn sie das Haus verkauft?

Haus, Mietrecht
Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

Gas, Mieter, Mietrecht, vermieter, Vertrag, Vertragsrecht, Abrechnung, Gaspreis
Mietminderung bei fehlendem Heizöl

Unser Vermieter wollte im Dezember neues Heizöl bestellen. Dann kam es leider so, dass am 25. Dezember die Heizung wegen fehlendem Heizöl ausfiel. Wir informierten den Vermieter telefonisch über den Heizungsausfall. Da wurde uns mitgeteilt, das noch nichts bestellt wäre, und die angefragten Firmen frühestens Mitte Januar liefern könnten. Am gleichen Abend (25.12.) kam der Vermieter mit dem Heizungsinstallateur und stellte einen 20 Liter Kanister an die Heizung mit der Aussage, wir sollten als Mieter nun für einen vollen Kanister sorgen, damit die Heizung weiterläuft und er übergab uns eine Telefonnummer für den Heizöl-Notdienst, wir könnten da ja das Öl selbst bestellen. Laut Aussage des Installateurs sollten der 20 l-Kanister für 2-3 Tage ausreichen. Leider war der Kanister nach 13 Stunden leer. Nachdem wir uns mit der Heizungseinstellung beschäftigt haben, fanden wir heraus, dass die Anlage seit unserem Einzug im September 2012 im Notlaufprogramm arbeitete. Nach der Umstellung in den Automatikbetrieb reichte der Kanister für 24 Stunden. Nun unsere Frage: da wir selbst für den Betriebsstoff (Diesel) gesorgt haben, können wir eine Mietminderung nur in der Höhe des Kaufpreises des Diesels vornehmen oder können wir für die Tage bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlage mit neuem Heizöl die Miete kürzen? Und vor allem, in welcher Höhe kann die Mietminderung sein?

Miete, Mietminderung, Mietrecht
welche Rechte habe ich und wieviel muß ich mir gefallen lassen

Hallo, ich bin absolut neu hier und verzeit mir jetzt schon wenn ich einige Fehler mache. Also, vor über einem Jahr sind wir sehr Ländlich gezogen. In einem zwei Familienhaus, wovon über uns die Vermieter wohnen. Am Anfang war auch alles Okey. Dann sind wir gemeinsam über Pfingsten zu gleichen Veranstaltung gefahren, danach brach die Hölle los. Es wird uns laufend vorgeworfen das wir sie, auf dieser Veranstaltung schlecht gemacht haben. Auf unsere Beteuerung dies nicht gemacht zu haben werden wir als Lügner beschimpft, stellenweise werde sie sogar sehr persönlich. Dann hat unser Sohn uns mit unserer ersten Enkelin stolz besucht und auf dem Grundstück geparkt.( wohnt 300KM entfernt) Einen Tag später wurden wir, wie bei einer Inquisition nach draussen zitiert . Von Beleidigungen bis erneute persönlich Anschuldigungen mußten wir uns fast alles anhören und dass in einer Lautstärke, das man sich wieder wie ein 12Jähriger vorkam. Weil sie mit ihren Wagen auf das Grundstück wollten und unser Sohn binne zwei Minuten seinen Wagen raus gesetzt hatte. Sie haben sich dermaßen hinein gesteigert das uns jetzt untersagt wurde den Partyraum zu nutzen und die Schlüssel mußten wir auch abgeben, sowie die Garage von uns nicht mehr genutzt werden darf. Vom drei erhaltenen Schlüssel gaben wir drei wieder ab. Hieraus entbrannte der nächste Streit wir hätten nur zwei Schlüssel erhalten und es wäre unverschämt einfach einen nach zu machen. Als wir beteuerten das diese drei Schlüssel uns ausgehändigt wurden, brach ein neuer Streit aus, der mich sogar sehr persönlich Angriff und wir als Lügner beschimpft wurden,..jetzt haben wir sogar zwei angeblich nachgemacht. Dann hatten wir vor kurzen ein Strassenfest hier. wobei wir immer beim Aufbau helfen. Eine Stund bevor alle Gäste auf "unserem" Grundstück eintrafen kam ich und meine Freundin mit einer Tasse Kaffe raus. Da wir die ganze Zeit draussen waren und gequatscht hatten, hatte ich diese leeren Tassen vergessen und das zog, mir gegenüber, einen Anschiss nach den man zwei Häuser noch weiter hören konnte... An dem Haus ist noch eine kleine "Werkstatt" und ein Partyraum angebaut. Jetzt hat der Sohn der Vermieterin dort eine Beflokungs-Beschriftungswerkstatt in der "Werkstatt" eingerichtet und laufend wir mein PKW zugeparkt oder vor dem Tor stehen Autos, so das ich immer erst bitten muß das ich rein oder rausfahren kann. Heute war es mal wieder soweit obwohl wir letzten Monat die Waschküche gereinigt haben wurde ich auf unsanfte Art wieder gemaßregelt das ich am Wochenende die Waschküche nicht gesäubert hätte. Als ich zu meiner Verteidigung anbringen wollte das wir das doch letzten Monat gemacht haben, sind mir Vorwürfe entgegen gebrüllt worden die mich fast Sprachlos gemacht haben. Eigentlich habe ich eine sehr hohe Tolleranzschwelle aber diese ich gerade überschritten worden. Nun meine Frage, falls es nach dieser Darstellung nicht mehr zu erkennen ist. Müssen wir uns das Verhalten so ohne weiteres gefallen lassen?

Gewerbe, Mieter, Mietrecht, Rechte, vermieter, Pflicht
Elektroschaden Altbauwohnung Schuld?

Hallo,

Ich habe mich bisher vergeblich versucht im Internet schlau zu machen ob es ähnliche Fälle wie meinen gab und wer die Haftung dafür übenehmen muss. Folgender Sachverhalt: Ich bewohne eine Altbauwohnung,derren Elektroinstallation Neu verlegt worden ist.Zumindest sieht es danach aus,denn ich habe überall in der Wohnung Aufputzkabelkanänle und Aufputzsteckdosen. Jetzt wollte ich mir etwas an die Wandhängen und musste dafür zwei Löcher bohren und habe dabei die Stromleitung für das Treppenhauslicht getroffen.Es war für mich nicht nachvollziehbar,aus welchen Gründen da überhaupt eine Leitung lang läuft.Es befindet sich keine Steckdose,Schalter oder ähnliches daneben,darüber oder darunter und der Schalter für das Treppenhauslicht befindet sich auch nicht in unmittelbarer nähe,da er auf der gegenüberliegenden Seite im Treppenhaus (sprich auf der Seite vom Nachbarn) angebracht ist. Der Elektiker musste kommen,hat es überprüft und behoben. Ich habe alles in Absprache mit dem Vermieter machen lassen und auch er hat den Elekriker bestellt. Zahlen muss nun aber ich den Schaden. Ich habe in einem Forum gelesen,das es so etwas wie einen Bestandsschutz gibt der aber nur gilt wenn in die Elektroinstalation nicht eingeriffen worden ist.Stimmt das den? Und inwiefern gilt dieser Bestandschutz noch für meine Mietwohnung? Muss ich wenn dieser nicht mehr gilt und die Elektrik hätte komplett erneuert werden müssen dann auch die Kosten für die Reperatur targen? Es wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

Mietrecht
Nebenkostenabrechnung Wasserverbrauch

Liebe Leser,

ich habe eine Frage zu dem Wasserverbrauch meiner Nebenkostenabrechnung 2011.

Das Mietverhältniss endete zum 31.03.2011. Das Haus besteht aus 3 Parteien (1xVermieter, Dachgeschoss Mieter + Ich) meine Wohnung hat keine eigene Wasseruhr, die anderen Wohnungen schon. Bisher wurde mein Verbrauch aus der Differenz zu den anderen Wasseruhren und dem Gesamtverbrauch der Stadt abgerechnet.

Bei Auszug und Übergabe der Wohnung wurden von mir alle Wasseruhren abgelesen, allerdings nicht der Hauptzähler! Der Vermieter sagte, dass die Fa. Ditschun diese Ablesung und Abrechnung vornimmt. Im Übergabeprotokoll wurde dies so vermerkt.

Jetzt erhielt ich die Nebenkostenabrechnung und mein Wasserverbrauch soll pro Monat statt 5,5m3 wie in den Vorjahren 10,2m3 pro Monat betragen! Ich kann diese Zahl nicht überprüfen, da der Hauptwasserzähler erst wieder am 12.12.2011 durch die Stadt abgelesen wurde. Meinem Einspruch und dem Vorschlag, den Vorjahresverbrauch zu berücksichtigen hat mein Vermieter zurückgewiesen und mir vorgeworfen, die Dokumentation bei Übergabe der Wohnung selbstverschuldet zu haben, obwohl der Vermieter mir sagte, dass Firma Ditschun die Ablesung vornimmt und dies auch so im Übergabeprotokoll aufgeführt und unterschrieben steht.

Darf ich den angegebenen Gesamtverbrauch von 85m3 (von Vermieter abgelesen) als Schätzung betrachten, 15% abziehen und auf Grund fehlender Wasseruhr auf die Quadrahtmeter umlegen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe Bluemchen

Mietrecht, Nebenkosten, Wasser, Schätzung

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