Auf wie viele (kostenlose) Haus- und Wohnungstürschlüssel hat man Anspruch?
  1. In einer Mietwohnung wohnen 5 Personen (Eltern mit älteren Kindern). Besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Wohnungsschlüssel pro Person? Wenn nicht, wie viele Schlüssel dann?

Den Mietvertrag haben nur die beiden Eltern unterschrieben (es gibt also sozusagen schwarz auf weiß nur zwei "offizielle" Bewohner), im Mietvertrag steht aber nichts darüber, wie viele Personen tatsächlich die Wohnung bewohnen oder bewohnen dürfen, und der Vermieter weiß natürlich, dass die ganze Familie dort wohnt und ist auch einverstanden, die Wohnungsgröße passt auch usw., nur besteht er darauf, 2 kostenlose Schlüssel seien ausreichend, 3 schon großzügig und 5 unmöglich. Ist das so rechtens?

  1. Wie sieht es bei den Haustürschlüsseln aus?

  2. Angenommen, jeder hat nun einen Haustürschlüssel, wobei der Vermieter nur zwei bezahlt und der Mieter die drei anderen mit dessen Genehmigung selber besorgt und bezahlt hat. Nun wird das Haustürschloss ausgewechselt. Muss der Mieter auch dann seine 3 "Extra"schlüssel wieder bezahlen? Auch, wenn immer wieder mal das Haustürschloss getauscht wird?

Danke für Antworten. Besonders hilfreich wäre es mit Begründung, Paragraph o.ä., denn mit google finde ich schon alle möglichen widersprüchlichen Antworten auf die Frage, nur die Begründungen fehlen, meistens sagen die Antworter nur, ob Ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden nach die Ansprüche des Mieters übertrieben sind oder nicht...

Mietrecht, Mietwohnung, Recht, Zivilrecht, BGB
Abfindung für Wohnungsauszug wg Verkauf

Guten Abend,

Ich hoffe ich bin hier richtig. Folgendes: Wir ( 2 Erw. 2 Kin ) wohnen, seit 4 Jahren in einem Mehrfamilienhaus( 4 Zi, KDB 2x Balkon 96m²), dieses letztes Jahr zu Wohnungseigentum umgeschrieben wurde. Um einen besseren Ertrag zu erzielen, hat unser Vermieter uns nahegelegt, gegen Betrag X, das Feld zu räumen.Natürlich sollen wir die Verhandlungsgrundlage angeben. Das wir ein Wohnrecht von 3 Jahren haben wissen beide Parteien, da wir aber kein Interesse haben uns weiter malträtieren zu lassen und uns ein geordnetes Umfeld für unsere Kinder wünschen wären wir bereit das Angebot anzunehmen. Wir wollen niemanden ausschlachten, da wir aber in den letzten Jahren die komplette ( beim Bezug desolat aufgrund Messi) Wohnung renoviert haben ( Material ca.3500,- € ) , möchten wir dieses Geld plus Umzugskosten, Maklergebühr einfordern. Wir haben knapp 1000,- via MIetnachlass hinzugesteuert bekommen. Seine Verkaufsinserate waren wie folgt: 90.000 € für eine vermietete Wohnung. Da die Familie Kleinbei gegeben hat, ist die Wohnung nun für 140000 € zu haben ( inkl Renovierungsarbeiten von Boden und Wände) Sollte ich unseren Vermieter damit konfrontieren um eine gute Verhandlungsgrundlage zu schaffen? Oder sollte ich einen Anwalt hinzuziehen? Lohnt sich dieses? Wie hoch sollte ich starten?Ich sollte noch hinzuführen, das es eine vergleichbare Wohnung momentan nicht gibt und wir für eine ähnliche Wohnung ca 100-150,- € mehr an Kaltmiete rechnen müssen. In einen Randbezirk können wir nicht ziehen, da wir Schulgebunden sind. Vielleicht hat jemand einen Rat, bevor ich einen Fehler begehe. Ich bedanke mich im Vorraus.

LG Eva

Eigentumswohnung, Mietrecht, Aufhebungsvertrag
muss ich die Wohnung streichen - nach sechs Monaten Mietverhältnis ??

Hallo, vorweg es geht nicht um Böser Vermieter oder Mieter der nicht streichen will ...

Ich bin vor 6 Monaten in eine renovierte Wohnung gezogen, diese wurde nach den Farbwünschen der eigentlichen Mieterin gestrichen, Mietvertrag platze jedoch und sie zog nicht ein. Da für mich klar war das ich nur sechs Monate in der Wohnung wohnen werde habe ich mich mit den Farben arrangiert z.B. hell grauer Flur. Schlafzimmer zweifarbig

Ich muss ganz ehrlich gestehen, ich habe beim unterzeichnen des Mietvertrages nicht darauf geachtet, das drin steht. handschriftlich - Wände sind bei Auszug zu weißen.

Ich sehe natürlich ein, die Gebrauchsspuren der Wände zu beseitigen, Löcher zu und mit der gleichen Farbe (die hat der Vermieter die Reste gestellt damals für evtl Einzugsschäden) überzustreichen. Die Küche habe ich in diesem halben Jahr max 10 mal genutzt, mh eine Farbveränderung sieht man hier nicht. Im Wohnzimmer sehe ich ein komplett zu streichen, da dies nun mal er Kern der Wohnung und der meist benutzte Raum war. Aber muss ich die Räume die farblich gestrichen wurden vom Vermieter (nicht für mich) uberweissen ??? oder reicht es auch wenn ich die Wände in den entsprechenden Farben überstreiche und wie z.B. im Flur wo nee Gardrobe hing die Löcher zu und auch hier ausbessere ??

Wäre schön wenn ihr mir bald antworten würdet. Vielen Dank

Haus, Mietrecht, Auszug, Renovierung
Haben wir Anspruch auf das Abschleifen und Versiegeln des Parkettfussboden?

Wir sind in eine neue Wohnung mit Parkettfussboden eingezogen. Im Mietvertrag (Vertragyzusatz) steht das Klausel " Die Wohnung wird renoviert übergeben". Die Wohnung wurde uns von dem Makler vermittelt. In der Exposé wurde der Zustand der Wohnung als "neuwertig" bezeichnet. Bei der Wohnungsübergabe (und Einzug) haben wir festgestellt dass die Wohnung in einem katastrophalen Zustand war: nur die Wände wurden vom Vormmieter gestriechen, Gestank von kaputten Rohren im Bad verbreitet sich in die ganze Wohnung, und - vor allem - ist das Parkett so abgenutzt dass es gar kein Lack auf großen Stellen gibt. Dazu kommen noch schwarze Flecken in allen Zimmer, Wasserschaden in der Küche, große Weinflecken im Schlafzimmer, teilweise schwarzes Parkett im Wohnzimmer. Das Ganze sieht ungepflegt und ziemlich schrecklich aus. Das einzige was jetzt helfen kann ist Abschleifen und neu Versiegeln. Die Flecken können gar nicht aufgewischt werden.

Nun, bei der Übergabe hat uns die Hausverwalterin versprochen dass die Wände und Decken neu gefärbt werden (was heute, also in 14 Tage) passiert. Die Wohnung wurde auch gereinigt. Die Hausverwalterin ist danach ins Urlaub gegangen und jetzt sitzen wir in der Wohnung und warten auf den Handwerker der muss uns Wasserschaden in der Küche ersetzen, was die Hauptproblemen mit dem Boden gar nicht löst - Parkett sieht schlecht in der ganzen Wohnung aus. Von ihm haben wir aber noch keinen Anruf erhalten. Der Gestank aus dem Bad ist immer noch da, wir sind im Limbus und können weder die Geräte in der Küche anschließen noch die Schränke aufbauen. Sonst, falls der Fußboden tatsächlich renoviert wird, müssten wir sie wieder weg nehmen. Die emotionelle Belastung wird unterträglich. Mitterweile ist schon nach unserem Einzug halb des Monats vorbei. Worauf haben wir denn Anspruch?

1) Können wir Mietfreie Zeit verlangen für die Zeit in der die Mängel beseitigt werden? 2) Muss der Vermieter uns das Parkett renovieren? 3) Trägt der Makler schuld daran dass die Wohnung nicht so präsentiert wurde wie sie wirklich ist?

Vielen Dank!

Mietrecht, Mangel, Renovierung, Renovierungskosten

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